Was erledige ich wo?
Gewerbeanmeldung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Wenn Sie ein Gewerbe in Form einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betreiben wollen, müssen Sie dies anmelden.
Beschreibung
Bei Personengesellschaften - wie einer GbR - sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaft als solche (da diese gewerberechtlich keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt). Die Anmeldung hat daher durch alle Gesellschafter zu erfolgen.
Eine GbR benötigt keinen Handelsregistereintrag.
Der Gewerbebetrieb darf den Rahmen eines Kleingewerbes nicht überschreiten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt der Amts- beziehungsweise Gemeindeverwaltung), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Fristen
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass jedes Gesellschafters
- Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
- Gesellschaftsvertrag mit Angabe des Firmensitzes und des Tätigkeitsbereiches
- Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
Rechtsgrundlage
- §§ 705 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif)
Weitere Informationen
Erweitert ein ursprünglich kleingewerbliches Unternehmen den Umfang seiner geschäftlichen Tätigkeit so stark, dass ein Handelsgewerbe entsteht, wird die GbR „automatisch“ zu einer OHG und muss als solche in das Handelsregister eingetragen werden.
Wenn Sie Ihr Gewerbe ruhen lassen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
verwandte Vorgänge
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- Handelsregister - eintragen
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Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
Der Amtsvorsteher
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel.: 04331/8478-0
Fax: 04331/8478-84
E-Mail: info@amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Herr Kim Häusgen ![]()
Sachbearbeiter
Verwaltungsleitung I.1 - Verwaltungsleitung
Fachbereich II - Bürgerdienste
Tel.: 04331/8478-51
Fax: 04331/8478-84
E-Mail: kim.haeusgen@amt-jevenstedt.de
Etage: EG | Zimmer: 3
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