1. Nachtragssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Wirtschaftsraum Rendsburg

(Beitrags- und Gebührensatzung)

 

 

Aufgrund des § 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. SH  S. 122) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. SH  S. 57), der §§ 1,2,6,8 und 9 des Kommunalen Abgabengesetzes für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. SH  S. 27), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung vom 13.11.1990 (GVOBl. SH  S. 545) und des § 16 Abwassersatzung des Abwasserzweckverbandes Wirtschaftsraum Rendsburg in der Fassung vom in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 06.10.2011 folgende Satzung erlassen:

 

 

Artikel I

 

§ 25 erhält folgende Fassung:

 

Die Benutzungsgebühr beträgt 2,19 €.

 

 

Artikel II

 

Die Nachtragssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 

 

Westerrönfeld, 07.10.2011

 

 

 

 

 

Otto Schneider

Verbandsvorsteher