1. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Wirtschaftsraum Rendsburg
(Beitrags- und Gebührensatzung)
Aufgrund des § 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. SH S. 122) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. SH S. 57), der §§ 1,2,6,8 und 9 des Kommunalen Abgabengesetzes für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. SH S. 27), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung vom 13.11.1990 (GVOBl. SH S. 545) und des § 16 Abwassersatzung des Abwasserzweckverbandes Wirtschaftsraum Rendsburg in der Fassung vom in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 06.10.2011 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
§ 25 erhält folgende Fassung:
Die Benutzungsgebühr beträgt 2,19 €.
Artikel II
Die Nachtragssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Westerrönfeld, 07.10.2011
Otto Schneider
Verbandsvorsteher