Satzung der Gemeinde Brinjahe über

Straßennamen und Hausnummern

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 11. November 1977 (GVOBl. Schl.-H. S. 410) in Verbindung mit § 47 des Straßen- und Wegegesetzes für Schleswig-Holstein vom 22. Juni 1962 (GVOBl. Schl.-H. S. 237) wird nach Beschlußfassung durch die Gemeindevertretung vom 02. April 1981 folgende Satzung erlassen.

 

 

§ 1

 

Die Straßen in der Gemeinde Brinjahe erhalten die in der Anlage 1 aufgeführten Namen. Die Hausgrundstücke erhalten die in der Anlage 2 aufgeführten Hausnummern.

 

 

§ 2

 

Die Anbringung der Schilder für die Straßennamen wird von der Gemeinde durchgeführt. Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Baulichkeiten aller Art haben das An­bringen der Schilder für Straßennamen ohne Entschädigung zu dulden. Die Grundstücksei­gentümer sind verpflichtet, die Hausnummern gemäß Anlage 2 selbst anzubringen.

 

 

§ 3

 

Die Kosten der Straßenschilder trägt die Gemeinde. Die Kosten der Hausnummern werden den Grundstückseigentümern auferlegt.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Brinjahe, 09. April 1981

 

 

Gemeinde Brinjahe

 

 

Stieper

Bürgermeister