Satzung der Gemeinde Brinjahe über
Straßennamen und Hausnummern
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 11. November 1977 (GVOBl. Schl.-H. S. 410) in Verbindung mit § 47 des Straßen- und Wegegesetzes für Schleswig-Holstein vom 22. Juni 1962 (GVOBl. Schl.-H. S. 237) wird nach Beschlußfassung durch die Gemeindevertretung vom 02. April 1981 folgende Satzung erlassen.
§ 1
Die Straßen in der Gemeinde Brinjahe erhalten die in der Anlage 1 aufgeführten Namen. Die Hausgrundstücke erhalten die in der Anlage 2 aufgeführten Hausnummern.
§ 2
Die Anbringung der Schilder für die Straßennamen wird von der Gemeinde durchgeführt. Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Baulichkeiten aller Art haben das Anbringen der Schilder für Straßennamen ohne Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Hausnummern gemäß Anlage 2 selbst anzubringen.
§ 3
Die Kosten der Straßenschilder trägt die Gemeinde. Die Kosten der Hausnummern werden den Grundstückseigentümern auferlegt.
§ 4
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Brinjahe, 09. April 1981
Gemeinde Brinjahe
Stieper
Bürgermeister