I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Haale

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.05.2004 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde folgende Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Haale erlassen:

 

 

Artikel I

 

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:

 

Name des Ausschusses

 

Zusammensetzung

Aufgabengebiet

a)    Bau- und Wegeausschuss

4 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

Bauangelegenheiten sowie Straßen- und Wegeangelegenheiten

b)    Kindergarten-, Sport- und Kulturausschuss

4 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

Kindergartenangelegenheiten, Sportförderung, kulturelle Angelegenheiten

c)    Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

3 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

Prüfung der Jahresrechnung“

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Diese Nachtragssatzung zur  Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft

 

 

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 28.06.2004 erteilt.

 

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

Haale, 01.07.2004

 

Gemeinde Haale

 

 

 

Kurt Engellandt

Bürgermeister