Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.05.2004 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde folgende Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Haale erlassen:
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
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Name des Ausschusses
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Zusammensetzung |
Aufgabengebiet |
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a) Bau- und Wegeausschuss |
4 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter |
Bauangelegenheiten sowie Straßen- und Wegeangelegenheiten |
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b) Kindergarten-, Sport- und Kulturausschuss |
4 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter |
Kindergartenangelegenheiten, Sportförderung, kulturelle Angelegenheiten |
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c) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung |
3 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter |
Prüfung der Jahresrechnung“ |
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 28.06.2004 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Haale, 01.07.2004
Gemeinde Haale
Kurt Engellandt
Bürgermeister