Gebührensatzung für
den Kindergarten der Gemeinde Haale
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, des § 25 (3) des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KiTaG) i. V. m. § 10 der Kindergartensatzung der Gemeinde Haale vom 24.07.2001, zuletzt geändert am 18.07.2002 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 24.04.2003 folgende Gebührensatzung für den Kindergarten in der Gemeinde Haale erlassen:
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Kindergartens werden die in der Gebührensatzung festgesetzten Gebühren erhoben.
§ 2
Höhe der Gebühr
(1) Die monatliche Gebühr für die Betreuung des ersten Kindes wird wie folgt festgesetzt:
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Betreuung |
Stunden |
Monatlich:
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5-tägige Betreuung |
4 Stunden |
82,00 € |
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4,5 Stunden |
92,00 € |
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5 Stunden |
102,00 € |
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5,5 Stunden |
113,00 € |
§ 3
Ermäßigung der Gebühr und Sozialstaffel
(1) Der Gebührenschuldner können eine Ermäßigung beantragen, wenn ihr Einkommen das 1,75-fache des Regelsatzes nach dem Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) nicht übersteigt.
(2) Für die Berechnung der Ermäßigung wird sowohl eine Staffelung der Gemeinde Haale (Träger) als auch die Sozialstaffelregelung des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der jeweils gültigen Fassung angewandt.
(3) Sofern sich eine Ermäßigung im Rahmen der Sozialstaffelregelung des Kreises ergibt, gewährt die Gemeinde Haale (Träger) vorab eine Ermäßigung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der30%-Regelung des Kreises und des im § 2 festgesetzten Regelbeitrages.
§ 4
Geschwisterermäßigung
Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig im Kindergarten betreut, kann der nach der Sozialstaffelregelung des Kreises zu zahlende Betrag oder die ohne Einkommensprüfung festgesetzte Gebühr in der Reihenfolge des Alters bei gebührenpflichtigen Kindern ermäßigt werden. Bei der Gewährung der Geschwisterermäßigung gewährt die Gemeinde Haale (Träger) vorab eine Ermäßigung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der 30%-Regelung des Kreises und dem im § 2 festgesetzten Regelbeitrag.
Die Geschwisterermäßigung staffelt sich wie folgt:
für das 2. Kind um 30 %
für das 3. Kind um 60 %
für das 4. Kind um 90 %
§ 5
Beginn und Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 01. des Monats, in dem das Kind aufgenommen wurde und endet mit dem letzten Tage des Monats, in dem das Kind abgemeldet wird.
Ferien des Kindergartens gelten nicht als Unterbrechung.
§ 6
Gebührenentrichtung
Die Gebühr ist jeweils am 15. des laufenden Monats fällig.
§ 7
Gebührenschuldner
Die Erziehungsberechtigten oder die Personen, auf deren Antrag das Kind in den Kindergarten aufgenommen worden ist, sind zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.
§ 8
Datenverarbeitung
(1) Zur Ermittlung der Abgabenpflichtigen und zur Festsetzung der Abgaben im Rahmen dieser Satzung ist die Erhebung folgender Daten gemäß § 10 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zulässig: Personenbezogene Daten werden erhoben über
a) Name, Vorname(n),
b) Anschrift
c) Anzahl der Bemessungsgrundlagen
(2) Zum in Absatz 1 genannten Zweck dürfen personenbezogene
Daten über die Bankverbindung nach § 10 Abs. 1 bis 3 i. V. m. § 5 LDSG nur mit
Einwilligung des Betroffenen erhoben werden.
(3) Personenbezogene Daten nach Absatz 1 werden erhoben
durch Mitteilung bzw. Übermittlung
a) aus dem Einwohnermelderegister (§ 25 Abs. 7 i. V. m. § 25 Abs. 1 Landesmeldegesetz) und
b) in begründeten Einzelfällen nach besonderer gesetzlicher Regelung.
(4) Die Daten dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der Steuererhebung nach dieser Satzung verarbeitet werden.
§ 9
Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am 01.08.2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 24.07.2001 in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 18.07.2002 außer Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Haale, 29.04.2003
Gemeinde Haale
Kurt Engellandt
Bürgermeister