II. Nachtragssatzung zur

Satzung für die Kommunale Kindertagestätte der Gemeinde Westerrönfeld

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerrönfeld vom 23.05.2013 folgende II. Nachtragssatzung zur Satzung für die Kommunale Kindertagesstätte  erlassen:

 

I.

§ 6 Abs. Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)   Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus werden erweiterte Betreuungszeiten in der Zeit von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr angeboten. Die tägliche Mindestbetreuungszeit in der Krippengruppe beträgt

      4 ½ Stunden (8:00 Uhr bis 12:30 Uhr). In der Waldgruppe beträgt die Betreuungszeit 5 Stunden

      (8:00 Uhr – 13:00 Uhr).

 

Die Öffnungszeiten gestalten sich wie folgt:

 

Vormittagsgruppe:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Ganztagsgruppe:             8:00 Uhr bis 17:00 Uhr,

Krippengruppe:                8:00 Uhr bis 17:00 Uhr,

Frühdienst:                      7:00 Uhr bis   8:00 Uhr,

Spätdienst:                  12:00 Uhr bis 12:30 Uhr,

Waldgruppe:                   8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

 

II.

Inkrafttreten

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Die I. Nachtragssatzung vom 21.06.2012 verliert ihre Gültigkeit.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

Westerrönfeld, 23.05.2013

 

Gemeinde Westerrönfeld

Hans-Otto Schülldorf

Bürgermeister