I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Schülp b. Rendsburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein(GO), der §§ 1, 2, 4, und 6 des Kommunalabgabengesetzes sowie nach § 27 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schülp b. Rendsburg wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23.05.2005 folgende Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung erlassen:
Artikel I
§ 2 erhält folgende Fassung:
„Gebühren für den Erwerb des Grabnutzungsrechtes
(1) Die Benutzungsgebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes betragen für eine
1. Reihengrabstelle
(eine Grabbreite)
a) für Kinder bis zu 5 Jahre
200,00 €
für Kinder bis zu 5 Jahre in Rasenlage 400,00
€
b) für Personen über 5
Jahre 350,00
€
für Personen über 5 Jahre in Rasenlage 700,00
€
2. Familiengrabstelle je Grabbreite 350,00 €
3. a) Urnengrabstelle je Grabbreite
250,00 €
b) Urnengrabstelle in Rasenlage je Grabbreite
500,00 €
(2) Kinder unter einem Jahr und Totgeburten sowie Urnen können bei ausreichender Nutzungszeit in den Gräbern beigesetzt werden, in denen Angehörige beigesetzt sind. Die Benutzungsgebühr beträgt in diesen Fällen 200,00 €.
(3) Die Gebühr für Verlängerung des Grabnutzungsrechtes beträgt je Grabbreite und Jahr der Verlängerung 1/30 der Nutzungsgebühr.“
§ 3 erhält folgende Fassung:
§ 3
„Gebühren und Kostenerstattungen für
die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofes
Es werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:
a) Erstbegräbnis
1. Benutzung der Sargkammer 30,00 €
2. Benutzung der Friedhofseinrichtungen, wie z. B. Bahrwagen usw. 20,00 €
3. Zusatzarbeiten wie Kranz- und Mattenabdeckung 20,00 €
b) Grab ausheben
Für das Ausheben von Gräbern, sowie für Umbettungen und Ausgrabungen, sind die Kosten zu erstatten, die der Gemeinde von dem jeweils Beauftragten in Rechnung gestellt werden.“
Die I. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Nachtragssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Schülp b. Rendsburg, 23.05.2005
Gemeinde Schülp b. Rendsburg
Otto Schneider
Bürgermeister