I. Nachtragssatzung zur  Satzung der Gemeinde Schülp b. Rendsburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein(GO), der §§ 1, 2, 4, und 6 des Kommunalabgabengesetzes sowie nach § 27 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schülp b. Rendsburg wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23.05.2005 folgende Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung erlassen:

 

Artikel I

 

§ 2 erhält folgende Fassung:

 

„Gebühren für den Erwerb des Grabnutzungsrechtes

 

(1) Die Benutzungsgebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes betragen für eine

1. Reihengrabstelle (eine Grabbreite)
    a) für Kinder bis zu 5 Jahre                                                                                     200,00 €
        für Kinder bis zu 5 Jahre in Rasenlage                                                                400,00 €
    b) für Personen über 5 Jahre                                                                                   350,00 €
        für Personen über 5 Jahre in Rasenlage                                                             700,00 €

    2. Familiengrabstelle je Grabbreite                                                                              350,00 €

     3. a) Urnengrabstelle je Grabbreite                                                                         250,00 €
     b) Urnengrabstelle in Rasenlage je Grabbreite                                                      500,00 €

(2) Kinder unter einem Jahr und Totgeburten sowie Urnen können bei ausreichender Nutzungszeit in den Gräbern beigesetzt werden, in denen Angehörige beigesetzt sind. Die Benutzungsgebühr beträgt in diesen Fällen 200,00 €.

 

(3) Die Gebühr für Verlängerung des Grabnutzungsrechtes beträgt je Grabbreite und Jahr der Verlängerung 1/30 der Nutzungsgebühr.“

 

§ 3 erhält folgende Fassung:

 

§ 3

„Gebühren und Kostenerstattungen für

die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofes

 

Es werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:

a) Erstbegräbnis

    1. Benutzung der Sargkammer                                                                                   30,00 €

    2. Benutzung der Friedhofseinrichtungen, wie z. B. Bahrwagen usw.                             20,00 €

    3. Zusatzarbeiten wie Kranz- und Mattenabdeckung                                                     20,00 €

b) Grab ausheben

Für das Ausheben von Gräbern, sowie für Umbettungen und Ausgrabungen, sind die Kosten zu erstatten, die der Gemeinde von dem jeweils Beauftragten in Rechnung gestellt werden.“

 

Artikel II

 

Die I. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Die vorstehende Nachtragssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

Schülp b. Rendsburg, 23.05.2005

 

Gemeinde Schülp b. Rendsburg

 

 

Otto Schneider

Bürgermeister