2. Änderung der Benutzungsordnung für die Tingleffhalle der Gemeinde Westerrönfeld

 

Die Benutzungsordnung für die Tingleffhalle der Gemeinde Westerrönfeld wird wie folgt geändert:

 

§ 1

 

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

1.       Das Gebäude steht mit seinen Einrichtungen während der Unterrichtszeit bis 10:15 Uhr (Montag - Freitag) vorrangig der Grund- und Hauptschule, in den verbleibenden Zeiten den ortsansässigen Vereinen, Organisationen, politischen Parteien, den Bürgern und der Schule für alle Veranstaltungen, die gemeinnützigen, kulturellen, jugendpflegerischen, altenpflegerischen, kommunalen, staatsbürgerlichen oder gesellschaftlichen Zwecken dienen, zur Verfügung.

Die Nutzung der Tingleffhalle kann neben Westerrönfelder Bürgern gestattet werden:

-      außerhalb Westerrönfelds wohnenden Mitgliedern Westerrönfelder Vereine; die Mitgliedschaft muss langfristig sein,

-      Eltern, deren Kinder die GHS Westerrönfeld, die Westerrönfelder Vorschule oder den Westerrönfelder Kindergarten besuchen,

-      den Mitarbeitern der Gemeinde Westerrönfeld, der GHS Westerrönfeld, der Kirchengemeinde Westerrönfeld, des Amtes Jevenstedt und des Bauhofs der Gemeinde Jevenstedt

-      Hochzeitspaaren, deren Eltern/Elternteile in Westerrönfeld leben zur Feier des Polterabends und/oder der Hochzeit.

 

 

§ 2

 

Diese Änderung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

 

 

Westerrönfeld, 13.12.2001

 

Gemeinde Westerrönfeld

 

 

 

Hans-Otto Schülldorf

Bürgermeister