III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Schülp b. Rendsburg

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 25 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KiTaG) i.V.m. § 10 der Kindertagesstättensatzung der Gemeinde Schülp b. Rendsburg wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 17.04.2013  folgende III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Kindertagesstätte in der Gemeinde Schülp b. Rendsburg erlassen:

 

Artikel 1:

§ 2 erhält folgende Fassung:

§ 2

Höhe der Benutzungsgebühr, Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung

 

(1) Die Benutzungsgebühr ist für das gesamte Kindergartenjahr zu entrichten.

 

(2) Die monatliche Benutzungsgebühr für die Betreuung des ersten Kindes wird wie folgt festgesetzt:

Betreuungsstunden

Monatlich:

4 Stunden (08:00Uhr  – 12:00 Uhr)

115,00 €

5 Stunden (07:00 Uhr – 12:00 Uhr oder 08:00 Uhr  – 13:00 Uhr)

143,00 €

6 Stunden (07:00 Uhr – 13:00 Uhr oder 08:00 Uhr – 14:00 Uhr)

172,00 €

7 Stunden (07:00 Uhr – 14:00 Uhr oder 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr)

201,00 €

8 Stunden (07:00 Uhr – 15:00 Uhr oder 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

229,00 €

9 Stunden (07:00 Uhr – 16:00 Uhr oder 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

258,00 €

10 Stunden (07:00 Uhr – 17:00 Uhr)

287,00 €

 

(3) Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ist aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes das 1½ -fache der monatlichen Benutzungsgebühr nach Abs. 2 zu entrichten.

Die Benutzungsgebühr für unter Dreijährige beträgt somit:

 

Betreuungsstunden

Monatlich:

4 Stunden (08:00Uhr  – 12:00 Uhr)

172,50 €

5 Stunden (07:00 Uhr – 12:00 Uhr oder 08:00 Uhr  – 13:00 Uhr)

214,50 €

6 Stunden (07:00 Uhr – 13:00 Uhr oder 08:00 Uhr – 14:00 Uhr)

258,00 €

7 Stunden (07:00 Uhr – 14:00 Uhr oder 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr)

301,50 €

8 Stunden (07:00 Uhr – 15:00 Uhr oder 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

343,50 €

9 Stunden (07:00 Uhr – 16:00 Uhr oder 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

387,00 €

10 Stunden (07:00 Uhr – 17:00 Uhr)

430,50 €

 

 

(4) Für einen kurzfristigen zusätzlichen Betreuungsbedarf kann ein Stundenguthaben in Form einer Zehnerkarte in der Kindertagesstätte erworben werden. Die Nutzung ist auf einmal wöchentlich begrenzt.

Die Zehnerkarte beinhaltet zehn zusätzlichen Betreuungsstunden für über Dreijährige  in einem Wert von insgesamt 30,00 €. Die pauschale Benutzungsgebühr von 3,00 € wird je angefangene Betreuungsstunde festgesetzt.

Für Kinder unter drei Jahren  beinhaltet die Zehnerkarte zehn zusätzlichen Betreuungsstunden in einem Wert von insgesamt 45,00 €. Die pauschale Benutzungsgebühr von 4,50 € wird je angefangene Betreuungsstunde festgesetzt.

Diese Kosten sind nicht ermäßigungsfähig im Rahmen der Sozialstaffel. Der zusätzliche Betreuungsbedarf ist der Kindertagesstättenleitung mindestens einen Tag im Voraus anzumelden. Zusätzliche Betreuungsstunden können nur gebucht werden, wenn es der Kindertagestättenbetrieb seitens der personellen Besetzung, der Gruppengröße u. a. zulässt.

 

 

 

Artikel 2:

Inkrafttreten

Diese III. Nachtragssatzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Im Übrigen bleibt die Satzung vom 28.06.2010 unverändert bestehen. Die II. Nachtragssatzung vom 08.03.2012 verliert ihre Gültigkeit.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

Schülp b. Rendsburg, 17.04.2013

 

Gemeinde Schülp b. Rendsburg

 

 

Gez. Otto Schneider

Otto Schneider

Bürgermeister