Satzung der Gemeinde Embühren über

Straßennamen und Hausnummern

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 47 des Straßen- und Wegegesetzes für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.10.2011 folgende Satzung erlassen.

 

 

§ 1

 

Die Straßen in der Gemeinde Embühren erhalten die in der Anlage 1 aufgeführten Namen. Die Hausgrundstücke erhalten die in der Anlage 2 aufgeführten Hausnummern.

 

 

§ 2

 

Die Anbringung der Schilder für die Straßennamen wird von der Gemeinde durchgeführt. Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Baulichkeiten aller Art haben das An­bringen der Schilder für Straßennamen ohne Entschädigung zu dulden. Die Grundstücksei­gentümer sind verpflichtet, die Hausnummern gemäß Anlage 2 selbst anzubringen.

 

 

§ 3

 

Die Kosten der Straßenschilder trägt die Gemeinde. Die Kosten der Hausnummern werden den Grundstückseigentümern auferlegt.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Straßennamen und Hausnummern vom 24.11.1981 außer Kraft.

 

 

Embühren, 13.10.2011

 

 

Gemeinde Embühren

 

 

gez. Ratjen

Hermann Ratjen

Bürgermeister