I. Nachtragssatzung des Amtes Jevenstedt über die Erhebung

von Verwaltungsgebühren

(Verwaltungsgebührensatzung)

 

 

Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2, 5 und 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 12.04.2006 folgende Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung erlassen:

 

 

Artikel I

 

Nach § 7 wird folgender § 7 a eingefügt:

 

§ 7 a

Kleinbeträge

 

Es kann davon abgesehen werden, Verwaltungsgebühren und Auslagen nach dieser Satzung von weniger als 25,00 € geltend zu machen, es sei denn, dass die Einziehung aus grundsätzlichen Erwägungen geboten ist.

 

 

Artikel II

 

Inkrafttreten

 

Diese Nachtragssatzung tritt rückwirkend am 01.11.2005 in Kraft.

 

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

Jevenstedt, 12.04.2006

Amt Jevenstedt

 

 

 

Hans Hinrich Neve

Amtsvorsteher