I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Westerrönfeld

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 30.06.2011 folgende Gebührensatzung für die Kindertagesstätte „Zauberwald“ erlassen:

 

Artikel I

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5

Höhe der Benutzungsgebühr

 

(1)     Die Benutzungsgebühr ist für das gesamte Kindertagesstättenjahr zu entrichten.

 

Betreuung

Tägliche Betreuungszeit

Monatlich:

Vormittagsbetreuung

(8:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

4 Stunden

124,00 €

 

4,5 Stunden

132,00 €

 

5 Stunden

6 Stunden

7 Stunden

8 Stunden

9 Stunden

10 Stunden

141,00 €

157,00 €

173,00 €

189,00 €

206,00 €   

222,00 €

Essengeld

 

51,00 €

 

Jede weitere angefangene Betreuungsstunde wird mit 1,50 € berechnet. Für die Inanspruchnahme von mehr als acht Tagen im Monat ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen. Ein Verbindung mit der Zehnerkarte ist ausgeschlossen.

 

(2) Für einen kurzfristigen, zusätzlichen Betreuungsbedarf kann ein Stundenguthaben in Form einer Zehnerkarte in der Kindertagesstätte erworben werden. Die Zehnerkarte beinhaltet 10 zusätzliche Betreuungsstunden je 2,50 €. Die pauschale Benutzungsgebühr von 2,50 € wird je angefangene Betreuungsstunde festgesetzt, eine Aufteilung auf 2 x 30 Minuten pro Tag (Früh- und Spätdienst) ist möglich. Eine Inanspruchnahme zur Deckung der Nachmittagsbetreuung ist ausgeschlossen. Als zusätzlicher Betreuungsbedarf gelten auch das frühere Bringen und das spätere Abholen des Kindes. Diese Kosten sind nicht ermäßigungsfähig im Rahmen der Sozialstaffel. Der zusätzliche Betreuungsbedarf ist der Kindertagesstättenleitung mindestens einen Tag im Voraus anzumelden. Zusätzliche Betreuungsstunden können nur gebucht werden, wenn es der Kindertagesstättenbetrieb seitens der personellen Besetzung, der Gruppengröße u. a. zulässt.

 

(3) Für die Betreuung von Kindern in einer Krippengruppe ist aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes nachstehende Gebühr zu entrichten. In der Krippengruppe ist eine Teilnahme am Mittagessen aus pädagogischen Gründen erforderlich.

Die Benutzungsgebühr für unter Dreijährige in einer Krippengruppe beträgt somit:

 

Betreuung für unter

Dreijährige

Tägliche Betreuungszeit

Monatlich:

 

Vormittagsbetreuung

(8:00 Uhr – 12:30 Uhr)

4,5 Stunden

206,00 €

 

5 Stunden

6 Stunden

7 Stunden

8 Stunden

9 Stunden

10 Stunden

222,00 €

254,00 €

287,00 €

320,00 €

352,00 €

385,00 €

Essengeld

 

51,00 €

 

Jede weitere angefangene Betreuungsstunde wird mit 2,25 € berechnet. Für die Inanspruchnahme von mehr als acht Tagen im Monat ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen. Ein Verbindung mit der Zehnerkarte ist ausgeschlossen.

 

(4) Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in einer Regelgruppe ist aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes ein monatlicher Zuschlag auf die in Absatz 1 genannte Gebühr in Höhe von 8,00 € je Betreuungsstunde und Monat zu entrichten. Berechnungsbeispiel für eine tägliche Betreuungszeit von vier Stunden: 124,00 € zuzüglich 32,00 € = 156,00 € /Monat. Die Betreuung in einer Regelgruppe erfolgt nur, wenn es der Kindertagesstättenbetrieb seitens der personellen Besetzung, der Gruppengröße u. a. zulässt. Vorrangig ist die Betreuung in der Krippengruppe.

 

 

 

Art. II

Inkrafttreten

 

Diese I. Nachtragssatzung zur Benutzungsgebührensatzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

Westerrönfeld, 01.07.2011

 

Gemeinde Westerrönfeld

 

 

 

Hans-Otto Schülldorf

Bürgermeister