I. Nachtragssatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Westerrönfeld
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 23.07.1996 (GVOBl. S. 529), geändert durch Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 18.03.1997 (GVOBl. S. 147) und durch Gesetz vom 18.12.1997 (GVOBl. S. 469) mit Berichtigung vom 22.10.1998 (GVOBl. S. 35) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2001 folgende Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung erlassen:
§ 1
§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 16,00 € .
§ 2
§ 28 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 260,00 € geahndet werden.
Artikel II
Inkrafttreten
Die I. Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
Westerrönfeld, 13.12.2001
Gemeinde Westerrönfeld
Hans-Otto Schülldorf
Bürgermeister