V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Westerrönfeld

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung  der Gemeindevertretung vom 30.03.2006 folgende Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage erlassen:

 

 

Artikel I

 

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2)     Die Zusatzgebühr (Bezugsgebühr) beträgt 1,00 € / m³.

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die V. Nachtragssatzung tritt am 01.05.2006 in Kraft.

 

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

Westerrönfeld, 30.03.2006

 

Gemeinde Westerrönfeld

 

 

 

Hans-Otto Schülldorf

Bürgermeister