V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Westerrönfeld
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 30.03.2006 folgende Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage erlassen:
Artikel I
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Zusatzgebühr (Bezugsgebühr) beträgt 1,00 € / m³.
Artikel II
Inkrafttreten
Die V. Nachtragssatzung tritt am 01.05.2006 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Westerrönfeld, 30.03.2006
Gemeinde Westerrönfeld
Hans-Otto Schülldorf
Bürgermeister