Amt Jevenstedt                                                                                                                 28.11.2013

Der Amtsvorsteher

 

1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Stafstedt

(Beitrags- und Gebührensatzung)

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften, der § 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 18 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Stafstedt, alle in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 27.11.2013 folgende Nachtragssatzung erlassen:

 

Artikel I

 

§ 21 erhält folgende neue Fassung

Gebührensätze

 

(1) Die Grundgebühr beträgt für jede Wohneinheit sowie für jeden landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb 66,00 € jährlich.

 

(2) Die Zusatzgebühr beträgt jährlich 86,00 € pro Einwohnergleichwert.

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 1. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.

 

 

 

 

Stafstedt, 28.11.2013

Gemeinde Stafstedt

 

Hans Hinrich Neve

Bürgermeister

 

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Amt Jevenstedt

Der Amtsvorsteher

Im Auftrag

Axel Petersen

Kämmerer