Niederschrift Nr. 04-27-10--2011.doc
Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Westerrönfeld
am 27-10-2011 im Sitzungssaal der Verwaltungsstelle Westerrönfeld
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Anwesend: |
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a) stimmberechtigt |
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Jürgen Heinz |
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Heino Hansen |
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Michael Gersteuer |
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Peter Klemmer |
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Hans Werner Laßen |
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Birka Lembcke |
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Günter Rohard |
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b) nicht stimmberechtigt: |
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Bürgermeister |
Hans Otto Schülldorf |
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Gemeindevertreter |
Herbert Schneider |
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Gosch, Schreyer und Partner |
Stephan Gosch |
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Leitender Verwaltungsbeamter |
Dietmar Böhmke |
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Tagesordnung:
1.
1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 12 „Saan Sick“ für die Gemeinde Westerrönfeld nach § 13a
BauGB (beschleunigtes Verfahren)
a) Vorstellung der Bestandsaufnahme
b) 1. Entwurf des Bebauungsplanes
2. Haushaltsplanung 2012
3. Anfragen und Mitteilung
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Sitzungsbeginn: |
18:30 |
Uhr |
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Sitzungsende: |
20:00 |
Uhr |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er stellt weiter fest, dass keine Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung mit der Tagesordnung gemacht werden.
Einwendungen zur Niederschrift über die letzte Sitzung werden nicht vorgebracht
Punkt 1: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Saan Sick“ für die Gemeinde Westerrönfeld nach § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
a) Vorstellung der Bestandsaufnahme
b) 1. Entwurf des Bebauungsplanes
Beschluss:
Der in der heutigen Sitzung vorgelegte Entwurf soll weiter entwickelt werden. Notwendige Klärung sind herbeizuführen.
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Abstimmungsergebnis: |
7 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Punkt 2: Haushaltsplanung 2012
Beschluss:
Die Ansätze werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.*)
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Abstimmungsergebnis: |
7 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
*) Die Ansätze werden im Rahmen der Beratung nach der Sitzungsvorlage seitenweise abgestimmt. Alle Abstimmungen sind einstimmig.
Hinweis zur Frage Winterdienst:
Beim Bauhof ist ein Konto Mieten und Pachten für die Fahrzeugmiete mit 8.000,00 € für 2012 eingerichtet. Über den 1. Nachtrag 2011 beträgt dieser Ansatz 4.000,00 €. Das Verbrauchsmaterial Salz läuft unter Straßenunterhaltung.
Punkt 3: Anfragen und Mitteilungen
Vorfahrtregelung Eichenallee/Am Kindergarten, Antrag eines Bürgers
Die Aufstellung des VZ 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) in der Eichenallee ist nicht zu beanstanden und erfolgte wegen der baulichen Gestaltung und optischen Wahrnehmung der Einmündung Am Kindergarten zur Klarstellung der Vorfahrtregelung rechts vor links; siehe auch Vermerk über durchgeführte Ortsbesichtigung vom 26.05.2011. Die vom Bürger angeführten Gründe sind weitgehend nicht nachvollziehbar. Der Antrag ist aufgrund der sachlichen Zuständigkeit an die Kreisverkehrsaufsicht abzugeben, von dort wird der Antrag abgelehnt werden. Der Antragsteller erhält vom Amt Jevenstedt eine Zwischenmitteilung.
Kanalallee, Parken auf Bordsteinkante und Grünstreifen am NOK, Schreiben einer Anliegerin
Das Parken auf der Bordsteinkante und auf dem Grünstreifen ist aufgrund der derzeitigen Gegebenheiten rechtlich nicht zu beanstanden, so lange der Rad-/Gehweg ausreichend frei bleibt. Die Polizei berichtet, dass die Parksituation bereits seit einiger Zeit von Beamten der Polizeistation Osterrönfeld beobachtet wird und dabei keine nennenswerten Verstöße festgestellt wurden. Unter allen Teilnehmern besteht Übereinstimmung, dass dieses verkehrsgerechte Parken nicht durch Verkehrs regelnde Maßnahmen (z. B. Halteverbote) unterbunden werden sollte; zumal das Parken auf der Bordsteinkante/Fahrbahnhälfte erheblich zur Verkehrsberuhigung beiträgt. Die Anliegerin bekommt vom Amt Jevenstedt ein entsprechendes Antwortschreiben.
Vorfahrtregelung Lagenweg/Fasanenweg, Anmerkung im Bauauschuss WF vom 06.10.2011
Die im Fasanenweg an beiden Fahrbahnseiten aufgestellten VZ 326-40 (Beginn/Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches) sind im unmittelbaren Einmündungsbereich aufzustellen, so dass sie auch für Verkehrsteilnehmer im Lagenweg aus beiden Fahrtrichtungen sofort erkennbar sind (derzeitiger Standort ca. 20 m vom Einmündungsbereich entfernt). Die Aufstellung einer vorfahrt regelnden Beschilderung entfällt dann, da § 10 StVO gilt. (Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße einfährt, hat allen anderen Verkehrsteilnehmern - auch Fußgängern und Radfahrern - Vorrang zu gewähren) Anmerkung: Auch bei den, dem Fasanenweg gegenüberliegenden Einmündungen Hasenkamp und Igelpfad gilt seit Jahren diese Verkehrsregelung; ohne Beschilderung.
Jürgen Heinz Dietmar Böhmke
Vorsitzender Protokollführer