Niederschrift Nr. 02 Gemeindevertretung 07-12-10.doc

 

Abschrift

Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Hörsten

am 07.12.2010 um 19:30 Uhr in der Wohnung des Bürgermeisters

 

Anwesend:

a) stimmberechtigt:

1.       Bürgermeister

Klaus Otto Groenewold

2.       Gemeindevertreter

Bernd Groenewold

3.       Gemeindevertreter

Lorenz Lorenzen

4.       Gemeindevertreter

Rolf Kröger

5.       Gemeindevertreterin

Annegret Sönnichsen

6.   Gemeindevertreter

Peter Lorenzen

 

 

b) nicht stimmberechtigt:

 

Fachbereichsleiter

Uwe Annies

Protokollführer

Ingo Klotzbücher

 

 

Entschuldigt fehlt:

 

Gemeindevertreterin

 

Birte Schmalfeld

 

 

Tagesordnung:

1.        Einwohnerfragestunde

2.       Jahresrechnung 2009

3.        I. Nachtragshaushaltssatzung 2010

4.       Haushaltssatzung 2011

5.       Eröffnungsbilanz 2010

6.       Kostenbeteiligung Stadtbücherei Rendsburg

7.       Anfragen und Mitteilungen

 

 

Sitzungsbeginn:

19:30

Uhr

Sitzungsende:

21:20

Uhr

 

Der  Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er stellt weiter fest, dass keine Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung mit der Tagesordnung gemacht werden.

 

Punkt 1: Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage teilt der Bürgermeister mit, dass die Gemeinde noch Streusalzvorräte hat.

 

 

Punkt 2: Jahresrechnung 2009

 

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2009 schließt mit bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben von insgesamt 154.476,33 €. In den Ausgaben des Vermögenshaushalts ist ein Sollüberschuss von 16.265,97 € enthalten, der der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurde. 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

Punkt 3: I. Nachtragshaushaltssatzung 2010

 

Beschluss:

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht um

vermindert

um

und damit der Gesamtbeitrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr fest­gesetzt

 

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

    Gesamtbetrag der Erträge

12.500

 

128.200

140.700

    Gesamtbetrag der Aufwendungen

18.500

 

104.700

123.200

    Jahresüberschuss

 

 

23.500

17.500

    Jahresfehlbetrag

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

    Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

 

 

 

    aus laufender Verwaltungstätigkeit

12.700

 

126.200

138.900

    Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

 

 

 

    aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.300

 

99.200

116.500

    Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

 

 

 

    aus der Investitionstätigkeit und

 

 

 

 

    der Finanzierungstätigkeit

600

 

19.700

20.300

    Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

 

 

 

    aus der Investitionstätigkeit und

 

 

 

 

    der Finanzierungstätigkeit

12.100

 

80.000

92.100

 

 

§ 2

unverändert

 

§ 3

unverändert

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

Punkt 4: Haushaltssatzung 2011

 

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1.    im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       131.900 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                            113.200 €

einem Jahresüberschuss von                                                                                   18.700 €

 

2.    im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf           130.100 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf          105.400 €

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der                          

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                        40.000 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                        80.000 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.    der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                               0 €

2.    der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                    0 €

3.    der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                            0 €

4.    die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                         0,0 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                    250 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                          250 %

2.    Gewerbesteuer                                                                                                            300 %

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

Punkt 5: Eröffnungsbilanz 2010

 

Beschluss:

Die Eröffnungsbilanz wird in vorliegender Fassung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltungen

 

 

Punkt 6: Kostenbeteiligung Stadtbücherei Rendsburg

 

Beschluss:

Die Gemeinde Hörsten befürwortet die Einführung eines Regionalmodells und beteiligt sich an den Kosten der Stadtbücherei Rendsburg mit 0,30 € pro Ausleihe; erstmalig ab dem 01.01.2011

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

Punkt 7: Anfragen und Mitteilungen

       

a)       Gemeindevertreter P. Lorenzen fragt an, ob das Abwasserrohr im Feldweg saniert werden kann. Der Bürgermeister sagt eine Überprüfung zu.

b)       Die abgesackte Spurbahn hinter dem Grundstück Im Dorfe 14 soll aufgenommen und neu verlegt werden (ca. 5,00 Meter).

 

c)       Der Bürgermeister teilt mit, dass er die drei Schlaglöcher im Wirtschaftsweg Luhnvie im Rahmen des Sonderprogrammes Winterschäden zur Ausbesserung angemeldet hat.

 

d)       Der Bürgermeister teilt mit, dass der Breiholzer Bürgermeister angefragt hat, ob der Zuschuss für die Sicherstellung des Brandschutzes angehoben werden kann. Es besteht Einigkeit diesen Zuschuss an die Gemeinde Breiholz mit Wirkung vom 01.01.2011 auf   300,00 € anzuheben.

 

e)       Der Bürgermeister gibt ausführliche Erläuterungen zur Breitbandversorgung.

 

 

v. g. u.

 

gez.

Annegret Sönnichsen

gez.

Klaus Groenewold

gez.

Rolf Kröger

gez.

Lorenz Lorenzen

gez.

Peter Lorenzen

 

 

gez.

Bernd Groenewold

 

 

 

 

geschlossen:

gez. Ingo Klotzbücher