Meldungen

01.03.2022

Prüfergebnisse des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach § 58 Abs. 3 KiTaG TEIL 2

Das Amt Jevenstedt hat für die Standortgemeinden der Kindertageseinrichtungen im Amtsgebiet zum Zwecke der Evaluation eine Überleitungsbilanz gemäß § 58 Abs. 3 KiTaG erstellt. Die Überleitungsbilanz stellt insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde für die Kindertagesförderung auf Basis von Ist-Zahlen und Hochrechnungen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dar.

Die Prüfergebnisse stehen im Folgenden zum Download bereit:

Weitere Informationen

  1. Dokument Logo Hamweddel
  2. Dokument Logo Haale

[Gesamtansicht] · [drucken] · [top]

Nach oben