Bebauungsplan Nr. 16 "Am Buchweizenberg"

Amt Jevenstedt                                                                                                  Jevenstedt, 20.05.2021
Der Amtsdirektor
für die Gemeinde Schülp b. Rendsburg

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Buchweizenberg“
der Gemeinde Schülp b. Rendsburg


Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 15.04.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Schülp b. Rendsburg für das Gebiet „Am Buchweizenberg“, das nachstehend näher beschrieben wird, und die Begründung liegen in der Zeit vom

                                                                                   31.05.2021 – 02.07.2021

zur Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung Jevenstedt in 24808 Jevenstedt, Meiereistraße 5, Zimmer 7, während der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung öffentlich aus. (Siehe untenstehenden wichtigen Hinweis!)
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs = geschlossen.

Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurstücke 59/18 und 58/2 und wird wie folgt umgrenzt:

•    im Norden von der südlichen Grenze der Flurstücke 60 und 59/1,
•    im Osten von der westlichen Grenze der Flurstücke 63/7 + 58/1 (K 27/Dorfstraße), wobei die Sichtfelder tlw. in das Flurstück 63/7 hineinragen und ein Teilabschnitt auch in das Flurstück 72/3 hineinragt,
•    im Süden von der Restfläche des Flurstücks 58/2 (Buchweizenberg) und von der nördlichen Grenze der Flurstücke 57/4 und 56,
•    im Westen von der Restfläche des Flurstücks 58/2 (Buchweizenberg) und von den östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Alte Landstraße 22–22c + 24–24c, 26a–26d, 34, 34a inkl. der beiden Privatwege im B-Plan Nr. 10 „Östlich der Alten Landstraße“ (Flurstücke 59/17 und 59/25) sowie der geraden Verlängerung der sich daraus ergebenden Linie nach Norden.

Alle Flurstücke betreffen die Flur 1 der Gemarkung Schülp b. Rendsburg.

Der Geltungsbereich ist aus dem obigen Lageplan ersichtlich.

Folgende umweltbezogene Unterlagen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme ebenfalls mit aus:
(1)    Umweltbericht als Teil der Begründung
(2)    Geotechnisches Gutachten (Anlage 2 der Begründung)
(3)    Wasserhaushaltsbilanz (Anlage 4 der Begründung)
(4)    Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach §4 (1) BauGB
(5)    Landschaftsplan der Gemeinde Schülp bei Rendsburg

Bei der Aufstellung des Bauleitplans wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Umweltbericht berücksichtigt. Hierzu wurden eine Beschreibung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut im Umweltbericht durchgeführt. Der Umweltbericht behandelt insbesondere die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Flora und Fauna, Klima und Luft, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter. Für voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen werden auf der Bebauungsplanebene Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Minimierung und zum Ausgleich aufgezeigt.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung nach §4 (1) BauGB eingegangen:

•    Kreis Rendsburg-Eckernförde, untere Naturschutzbehörde
    (bzgl. des Knickschutzes, des Orts- und Landschaftsbild-Schutzes und der Straßenbegrünung)
•    Kreis Rendsburg-Eckernförde, untere Wasserbehörde
    (bzgl. der Niederschlagswasserbeseitigung)
•    Kreis Rendsburg-Eckernförde, untere Bodenschutzbehörde
    (bzgl. des Bodenschutzes)
•    Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
    (zu archäologischen Kulturdenkmalen)
•    Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)
    (zur Immissionsschutz-Situation bzgl. der in nordöstlicher Richtung vom Plangebiet aus gesehen befindlichen Kiesabbauflächen)
•    Wasserversorgungsgenossenschaft Schülp/RD eG
    (bzgl. der Wasserversorgung und der Geothermie)
•    Abwasserzweckverband Wirtschaftsraum Rendsburg
    (zur Abwasserentsorgung)
•    Amt für Katastrophenschutz, Kampfmittelräumdienst
    (bzgl. der Kampfmittelbelastung )
•    Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände nach §29 BNatSchG
    (bzgl. des Bodenschutzes ("Flächenverbrauch"), des Landschaftsbilds, der Bodenversiegelung, der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, insbesondere Beeinträchtigungen der Vogel- und Fledermauspopulationen, des Wasserhaushalts, des Knickschutzes, der Auswirkungen auf den östlich angrenzenden Wald, )

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.


Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-jevenstedt.de abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis:
Im Falle der geplanten Einsichtnahme in der Amtsverwaltung während der o. a. Öffnungszeiten ist eine Terminvereinbarung entweder über die Internetseite des Amtes Jevenstedt: www.amt-jevenstedt.de oder telefonisch über 04331-8478-0 erforderlich.


Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Plans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 S´DSGVO), das mit ausliegt.

Im Auftrag
Maike Neben

 

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