Bebauungsplan Nr. 14 "Bahnhofstraße"
Amt Jevenstedt Jevenstedt, 03.11.2022
Der Amtsdirektor
für die Gemeinde Westerrönfeld
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Plans Nr. 14 Bahnhofstraße“ der Gemeinde Westerrönfeld nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.10.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des B-Planes Nr. 14 „Bahnhofstraße“ der Gemeinde Westerrönfeld für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet und die Begründung liegen in der Zeit vom
14.11.2022 – 16.12.2022
zur Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung Jevenstedt in 24808 Jevenstedt, Meiereistraße 5, Zimmer 7, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Öffnungszeiten der Amtsverwaltung: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs = geschlossen.
Der Plangeltungsbereich betrifft die Grundstücke Dorfstraße 69 (Flurstück 24/13), Dorfstraße 69a (Flurstück 24/15) und 69b (Flurstück 24/16), alle Flurstücke Flur 11, Gemarkung Westerrönfeld.
Der Geltungsbereich ist aus dem obigen Lageplan ersichtlich.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-jevenstedt.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Plans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Im Auftrag
Maike Neben