Bedarfsabfuhr

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Quelle der Inhalte:
Gemeinde Flintbek

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrem Abwasserbeseitigungskonzept für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest.


Beschreibung

Die bedarfsorientierte Schlammentnahme der Vorklärung ist für alle Nachreinigungssysteme zulässig, sofern eine Bauartzulassung dem nicht entgegensteht.

Die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft kann sich zur Feststellung des Erfordernisses der Entschlammung des Fachkundigen bedienen, der die Wartung durchführt.

Es hat jährlich eine Schlammhöhenbestimmung in allen Kammern stattzufinden. Das heißt, es hat bei den nichttechnischen Anlagen eine zusätzliche Messung außerhalb des „normalen“ Wartungsvertrages (alle zwei Jahre) durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Die Umstellung auf Bedarfsabfuhr ist der Wartungsfirma der eigenen Kleinkläranlage mitzuteilen. Bei den technischen Anlagen erfolgen die Wartungen  3x jährlich sowie eine jährliche Schlammspiegelmessung.

Der vom Wartungsdienst ausgestellte Wartungsbericht ist der Amtsverwaltung Flintbek unverzüglich vorzulegen


Zuständigkeit

Die Amtsverwaltung sammelt die von den Wartungsfirmen gelieferten Daten der abzufahrenden Anlagen, damit das Amt die Bedarfsabfuhr organisieren kann.


Fristen

Die Entsorgungsintervalle erfolgen dann im Mai, September, Dezember/Januar eines Jahres.


Rechtsgrundlage

§ 31 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz-WasG SH), Abwasseranlagensatzung.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".


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Ansprechpartner

Amt Jevenstedt

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-84
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de


Öffnungszeiten:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen


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