Besuch des Landtages

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenden Sie sich an den Schleswig-Holsteinischen Landtag, wenn Sie diesen besuchen möchten.


Beschreibung

Sie haben die Möglichkeit, den Landtag als Einzelpersonen oder als Gruppe zu besuchen. Zu den Plenartagungen werden Tribünenplätze durch die Landtagsverwaltung in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Außerdem verfügen die Fraktionen über einige weitere Plätze.

Sie wollten schon immer wissen, wie der Landtag arbeitet und wer warum was macht?
Das ist gut! Dann können wir Ihnen verschiedene Programmangebote machen:

Gruppen:
• Besuch einer Plenardebatte,
• Diskussion mit Abgeordneten,
• Informationsprogramm,
• Rollenspiele,
• Seminare.

Einzelpersonen:
• Besuch einer Plenardebatte,
• offener Besucherabend.


Zuständigkeit

An das Referat für Öffentlichkeitsarbeit beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.


Fristen

Aufgrund der starken Nachfrage kann es bei den Besuchsprogrammen zu Wartefristen von mehreren Monaten kommen.

Der offene Besucherabend für Einzelpersonen steht jedoch auch ohne Anmeldung jeder Bürgerin und jedem Bürger offen.


Kosten

Keine


Weitere Informationen

Für Programme mit Abgeordnetengesprächen wird auf Antrag ein Fahrtkostenzuschuss gewährt.

Weitere Informationen zum Besuch des Landtages finden Sie auf den Internetseiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Besuch des Schleswig-Holsteinischen Landtages


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Ansprechpartner

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Besucherdienst)

Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1118  


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