I.       Nachtragssatzung zur

Satzung der Gemeinde Haale über die

Erhebung einer Hundesteuer

 

 

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 29.09.2010 folgende Satzung zur I. Änderung der Satzung der Gemeinde Haale über die Erhebung einer Hundesteuer vom 25.09.2008 erlassen:

 

 

 

Artikel 1

 

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

 

Die Steuer beträgt

 

            für den 1. Hund:                     für den 2. Hund:          für jeden weiteren Hund:

                           

                  25,00 €                              30,00 €                        30,00 €

 

 

 

Artikel 2

 

Inkrafttreten

 

Die I. Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

 

Haale, 29.09.2010

 

 

Gemeinde Haale

 

Karl-Heinz Ackermann

Bürgermeister