I. Nachtragssatzung

zur Satzung über die Straßenreinigung

in der Gemeinde Stafstedt

 

 

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 15.12.2009 folgende I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Stafstedt erlassen:

 

 

 

Art. 1

 

Das Verzeichnis der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage wird wie folgt neu gefasst:

 

Anlage gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Stafstedt

 

Am Ehrenmal

Am Kamp

An der Luhnau

Bargenkoppel

Günther-Fielmann-Platz

Hähnkamp

Hauptstraße

In de Eck

Kreutzfeld

Kurzer Weg

Möhlenkamp

Tannenweg

 

 

 

Art. 2

 

Diese I. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

 

Stafstedt, 15.12.2009

 

                                                                                    Gemeinde Stafstedt

                                                                                    

           

   

            Bürgermeister