Anlage zur Satzung vom 07. April 1999:

 

 

Festsetzung

des Benutzungsentgelts für die Sporthalle und für die Sportaußenanlagen der

Gemeinde Westerrönfeld

 

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Westerrönfeld vom 13.12.2001 werden ab dem 01.01.2002 für die Benutzung der Sporthalle und der Sportaußenanlagen der Gemeinde Westerrönfeld folgende Benutzungsentgelte erhoben;

 

1. Westerrönfelder Vereine zahlen kein Benutzungsentgelt; werden jedoch Eintrittsgelder erhoben, so sind 10% der Brutto-Einnahmen an die Gemeinde abzuführen.

 

2. Auswärtige Sportvereine bis 2 Stunden                                     40,00 €

    für jede weitere Stunde                                                           13,00 €

 

3. Sonstige Benutzerpauschale je Veranstaltung                        100,00 €

 

4. Zuschlag für Benutzung an Samstagen, Sonn- und

    Feiertagen je Veranstaltung                                                    27,00 €

 

5. Für besondere Leistungen wie Abfallentsorgung ,

    Reinigung bei starken Verschmutzungen werden

    kostendeckende Entgelte erhoben, jedoch mindestens              50,00 €

 

6. Für die Nutzung der Sportaußenanlagen  bis 2 Stunden             27,00 €

    für jede weitere Stunde                                                           10,00 €

 

Das Benutzungsentgelt ist vor Inanspruchnahme der Hallenbenutzung / der Sportaußenanlagen fällig.

 

Über Sonderregelungen entscheidet im Einzelfall auf Antrag die Gemeindevertretung.

 

 

Westerrönfeld, 13.12.2001