II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Jevenstedt

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom   06.12.2010 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde folgende II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Jevenstedt erlassen:

 

 

Artikel I

§ 1 erhält folgende Fassung

 

§ 1
Wappen, Flagge, Siegel 

(1) Das Wappen zeigt folgendes:

Von Silber und Rot im Wellenschnitt geteilt. Oben ein mit einem goldenen Schwert überdeckter, widersehender Lindwurm, unten ein Göpel in verwechselten Farben.

 

(2) Die Gemeindeflagge zeigt auf dem nach Art des Wappens geteilten weiß-roten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.

 

(3) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift “Gemeinde Jevenstedt - Kreis Rendsburg-Eckernförde -”.

 

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 05.01.2011 erteilt.

 

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

Jevenstedt, 11.01.2011

 

 

Gemeinde Jevenstedt

 

 

 

Dieter Backhaus

Bürgermeister