I. Nachtragssatzung zur

Satzung für die Kommunale Kindertagestätte der Gemeinde Schülp b. Rendsburg

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Schülp b. Rendsburg vom 07.12.2011 folgende I. Nachtragssatzung erlassen:

 

 

Artikel 1:

§  6 erhält folgende Fassung:

§ 6

Öffnungszeiten und laufender Betrieb

 

(1) Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr durchgehend geöffnet. Die Gruppenarbeit erfolgt von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

(2)    Die Kinder müssen grundsätzlich von den Erziehungsberechtigten gebracht und den Aufsicht führenden Erzieherinnen übergeben und außerdem wieder abgeholt werden. Abholberechtigt sind die Erziehungsberechtigten, es sei denn, dass die Erziehungsberechtigten der Erzieherin gegenüber anderweitige Anweisungen geben.

 

(3)    Ferienzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Kindertagesstätte schließt in den Sommerferien für drei Wochen, zwischen Weihnachten und Neujahr und einige Tage über Neujahr hinaus.

 

(4)    Darüber hinaus kann die Kindertagesstätte insbesondere geschlossen werden:

a.  auf Anordnung des Gesundheitsamtes,

b.  bei unvermeidbaren Bauarbeiten oder

c.  bei unüberbrückbaren Personalschwierigkeiten.

Das gleiche gilt bei Fortbildungsveranstaltungen des Personals, wenn eine geeignete Vertretung nicht möglich ist.

 

 

Artikel 2:

 

Inkrafttreten

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Im Übrigen bleibt die Satzung vom 05.05.2011 unverändert bestehen.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

Schülp b. Rendsburg, 07.12.2011

 

 

Gemeinde Schülp b. Rendsburg

 

 

 

Otto Schneider

Bürgermeister