I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Schülp b. Rendsburg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 25 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KiTaG) i.V.m. § 10 der Kindertagesstättensatzung der Gemeinde Schülp b. Rendsburg wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 07.12.2011 folgende I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Kindertagesstätte in der Gemeinde Schülp b. Rendsburg erlassen:
Artikel 1:
§ 2 erhält folgende Fassung:
§ 2
Höhe der Benutzungsgebühr, Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung
(1) Die Benutzungsgebühr ist für das gesamte Kindergartenjahr zu entrichten.
(2) Die monatliche Benutzungsgebühr
für die Betreuung des ersten Kindes wird wie folgt festgesetzt:
Betreuungsstunden |
Monatlich: |
4 Stunden |
105,00 € |
4,5 Stunden |
119,00 € |
5 Stunden |
132,00 € |
5,5 Stunden |
145,00 € |
6 Stunden |
159,00 € |
(3) Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ist aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes das 1½ -fache der monatlichen Benutzungsgebühr nach Abs. 2 zu entrichten.
Die Benutzungsgebühr für unter Dreijährige beträgt somit:
Betreuungsstunden |
Monatlich: |
4 Stunden |
158,00 € |
4,5 Stunden |
179,00 € |
5 Stunden |
198,00 € |
5,5 Stunden |
218,00 € |
6 Stunden |
239,00 € |
(4) Für einen kurzfristigen zusätzlichen Betreuungsbedarf kann ein Stundenguthaben in Form einer Zehnerkarte in der Kindertagesstätte erworben werden. Die Zehnerkarte beinhaltet zehn zusätzlichen Betreuungsstunden je 2,50 €. Die pauschale Benutzungsgebühr von 2,50 € wird je angefangene Betreuungsstunde festgesetzt; eine Aufteilung auf 2 x 30 Minuten pro Tag (Früh- und Spätdienst) ist möglich. Diese Kosten sind nicht ermäßigungsfähig im Rahmen der Sozialstaffel. Der zusätzliche Betreuungsbedarf ist der Kindertagesstättenleitung mindestens einen Tag im Voraus anzumelden. Zusätzliche Betreuungsstunden können nur gebucht werden, wenn es der Kindertagestättenbetrieb seitens der personellen Besetzung, der Gruppengröße u. a. zulässt.
Artikel 2:
Inkrafttreten
Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Im Übrigen bleibt die Satzung vom 28.06.2010 unverändert bestehen.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Schülp b. Rendsburg, 07.12.2011
Gemeinde Schülp b. Rendsburg
Otto Schneider
Bürgermeister