Amt Jevenstedt 28.11.2013
Der Amtsvorsteher
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Stafstedt
(Beitrags- und Gebührensatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften, der § 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 18 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Stafstedt, alle in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 27.11.2013 folgende Nachtragssatzung erlassen:
Artikel I
§ 21 erhält folgende neue Fassung
Gebührensätze
(1) Die Grundgebühr beträgt für jede Wohneinheit sowie für jeden landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb 66,00 € jährlich.
(2) Die Zusatzgebühr beträgt jährlich 86,00 € pro Einwohnergleichwert.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 1. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Stafstedt, 28.11.2013
Gemeinde Stafstedt
Hans Hinrich Neve
Bürgermeister
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Amt Jevenstedt
Der Amtsvorsteher
Im Auftrag
Axel Petersen
Kämmerer