Niederschrift: 03_02_GV.doc

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Haale

am 10.12.2002 in Timms Gasthof

 

Anwesend:

a) stimmberechtigt:

  1. Bürgermeister
  2. Gemeindevertreter

Kurt Engellandt

Karl-Heinz Ackermann

 
  • Gemeindevertreterin
  • Astrid Lühder

     
  • Gemeindevertreter
  • Uwe Roep

     
  • Gemeindevertreter
  • Klaus Rohwer

     
  • Gemeindevertreter
  • Heinrich Schmidt

     
  • Gemeindevertreter
  • Hans-Hermann Seeland

     
  • Gemeindevertreter
  • Paul Thun

     
  • Gemeindevertreter
  • Heinrich Timm

     

    b) nicht stimmberechtigt:

       

    Fachbereichsleiter

    Dietmar Böhmke

     
         

    Tagesordnung:

    1. Einwohnerfragestunde
    2. Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters
    3. Wahl 2. Stellvertretender Bürgermeister
    4. Neubesetzung für den Kindergarten- und Sportausschuss
    5. Ortsplanung, Ergänzung des Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
    6. 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2002
    7. Haushaltssatzung 2003
    8. Anfragen und Mitteilungen
    9. Nicht öffentlich

    10. Grundstücksangelegenheit

    Sitzungsbeginn:

    19:45

    Uhr

    Sitzungsende:

    22:30

    Uhr

    Vor Beginn der Sitzung erinnert der Bürgermeister an den verstorbenen Gemeindevertreter Hans-Heinrich Peters und seine Verdienste für die Gemeinde. Die Anwesenden erheben sich zu einer Gedenkminute.

    Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung.

    Für den verstorbenen Gemeindevertreter Hans-Heinrich Peters ist Gemeindevertreter Karl-Heinz Ackermann nachgerückt.

    Er wird gemäß § 33 (5) GO durch Handschlag vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und in seine Tätigkeit eingeführt.

    Der Bürgermeister stellt anschließend die Beschlussfähigkeit fest. Außerdem stellt er fest, dass keine Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung mit der Tagesordnung gemacht werden.

    Vor Eintritt in die Tagesordnung wird beantragt, diese zu ändern: Der Punkt 2 der Tagesordnung aus der Einladung vom 14.11.02 entfällt.

    Beschluss:

    Der Punkt 2. "Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters" wird von der Tagesordnung abgesetzt. Die folgenden Punkte werden entsprechend neu nummeriert, so dass die Tagesordnung mit Punkt 8 "Grundstücksangelegenheit – nichtöffentlich" endet.

     

    Abstimmungsergebnis:

    9

    Ja-Stimmen

     

    0

    Nein-Stimmen

     

    0

    Enthaltungen

    Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung werden nicht vorgebracht.

    Punkt 1: Einwohnerfragestunde

    1. Es wird angefragt, ob ein Grundstück gegenüber der ehemaligen Schule bebaubar wäre.
    2. Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass die Gemeinde ab 20. 12.02 über eine rechtskräftige Innenbereichssatzung verfügt. Dadurch wird Baurecht für 12 Grundstücke geschaffen. Die genannte Fläche liegt nicht im Geltungsbereich dieser Satzung. Es wird sich hier um den Außenbereich der Gemeinde handeln. Der angefragte Bauzweck wird hier nicht möglich sein.

      Es ergibt sich eine allgemeine Betrachtung zur Ortsentwicklung und zum Flächennutzungsplan.

    3. Nach einer entsprechenden Anfrage wird festgestellt, dass 30km/h Hinweisschilder geliefert sind und kurzfristig aufgestellt werden.
    4. Über die Öffnungszeiten des Kindergarten wird Anfang 2003 beraten.
    5. Es wird angefragt, ob die Gemeinde eine Geschwindigkeitsmessanlage als Beitrag zur Verkehrssicherheit aufstellen kann. Es wird hier als Beispiel die Gemeinde Westerrönfeld benannt. Der Bürgermeister stellt fest, dass weder das Amt Jevenstedt, noch die Gemeinde Haale über eine entsprechende Technik verfügen. Es könnte versucht werden, die genannte Anlage der Gemeinde Westerrönfeld für einen Zeitraum zu leihen.
    6. Es wird angefragt, ob die Gemeinde bereit wäre, einen Bekanntmachungskasten am Buswartehaus aufzustellen. Dies wird als Ergänzung zum Bekanntmachungsblatt gesehen. Die Gemeinde müsste nur den eigentlichen Schaukasten finanzieren. Der Bauausschuss wird über diesen Antrag beraten.
    7. Es wird angefragt, ob die Gemeinde das letzte Stück des Graben an der Schulstraße verrohren könnte. Damit könnte die Straße verbreitert werden. Der Bürgermeister wird prüfen, ob dies technisch möglich ist, bzw. ob ggf. Genehmigungen notwendig und möglich sind.
    8. Die Gehwegverunreinigung im Bereich der Gaststätte nach Veranstaltungen wird bemängelt. Es wird angefragt, ob die Gemeinde auf eine bessere Reinigung Einfluss nehmen könnte.

    Punkt 2: Wahl 2. stellvertretender Bürgermeister

    Es wird zur Wahl vorgeschlagen:

    Gemeindevertreter Karl-Heinz Ackermann

    Beschluss:

    Gemeindevertreter Karl-Heinz Ackermann wird zum 2. stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

    Wahlergebnis:

    8

    Stimmen

    Die Wahl erfolgt durch Handzeichen.

    Herr Ackermann nimmt die Wahl an. Er leistet den Beamteneid und erhält eine Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten.

     

    Punkt 3: Neubesetzung für den Kindergarten- und Sportausschuss

    Vorschlag:

    Gemeindevertreter Karl-Heinz Ackermann

    Beschluss:

    Mit 8 Stimmen wird per Handzeichen gewählt: Gemeindevertreter Karl-Heinz Ackermann

    Herr Ackermann nimmt die Wahl an.

    Punkt 4: Ortsplanung, Ergänzung des Innenbereichs gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

    Beschluss:

    Die Gemeinde beschließt zur Schaffung von Baurecht auf einer zusätzlichen Fläche, die Änderung der Innenbereichssatzung. Dadurch soll die ausgewiesene Nutzung der Fläche Nr. 3 als "Stellplätze" entfallen. Es ist hier, wie auch auf den anderen Flächen innerhalb der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, die Wohnnutzung auszuweisen.

    Mit der Ausarbeitung

    beauftragt werden.

    Mit der Beteiligung der Grundstückseigentümer und der betroffenen Träger öffentlicher Belange soll der Amtsvorsteher beauftragt werden.

    Die betroffenen Grundstückseigentümer sollen durch Auslegung am Verfahren beteiligt werden. Auf den Zeitraum der Auslegung wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

    Die Planung erfolgt nur nach vorheriger Zusage zur Kostenübernahme durch den Grundstückseigentümer. Dies gilt für sämtliche Planungskosten und notwendige Ausgleichsmaßnahmen.

     

    Abstimmungsergebnis:

    9

    Ja-Stimmen

     

    0

    Nein-Stimmen

     

    0

    Enthaltungen

     

    Punkt 5: 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2002

    Beschluss:

    Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

     

    erhöht um

    vermindert

    um

    und damit der Gesamtbeitrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

         

    gegenüber

    bisher

    Nunmehr festgesetzt

     

    1. im Verwaltungshaushalt

           

    die Einnahmen

     

    25.200

    496.900

    471.700

    die Ausgaben

     

    25.200

    496.900

    471.700

             

    2. im Vermögenshaushalt

           

    die Einnahmen

    7.500

     

    184.400

    191.900

    die Ausgaben

    7.500

     

    184.400

    191.900

    Abstimmungsergebnis:

    9

    Ja-Stimmen

     

    0

    Nein-Stimmen

     

    0

    Enthaltungen

     

    Punkt 6: Haushaltssatzung 2003

    Beschluss:

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird

    1. im Verwaltungshaushalt
      in der Einnahme auf 405.800 €
      in der Ausgabe auf 405.800 €
    2. im Vermögenshaushalt
      in der Einnahme auf 422.100 €
      in der Ausgabe auf 422.100 €

    festgesetzt.

     

    Es werden festgesetzt:

    1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
      und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 €
    2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €
    3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 €
    4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 2 Stellen

     

    Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

    1. Grundsteuer
      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 %
      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 %
    2. Gewerbesteuer 310 %

    Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungser-mächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.

    Abstimmungsergebnis:

    9

    Ja-Stimmen

     

    0

    Nein-Stimmen

     

    0

    Enthaltungen

     

    Punkt 7: Anfragen und Mitteilungen

    Der Bürgermeister berichtet, dass:

    1. für die Schwimmfahrten nach Itzehoe ein Preisvergleich bei 3 Busunternehmern durchgeführt wurde. Der günstigste Anbieter berechnet für einen Bus mit 57 Plätzen einen Preis in Höhe von 1.552,-- €. Es sind 8 Fahrten vorgesehen. Begonnen wird am Freitag, 10.01.03.
    2. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht einvernehmlich zustimmend zur Kenntnis.

    3. durch den Einsatz einer Fräse Gehwege von Grasbewuchs befreit werden konnten. Die Kosten betragen dafür 0,48 € zuzüglich Steuer pro lfd. Meter.
    4. die landesweite "Schiedsammelaktion" für Samstag, 08.03.02 geplant ist. Er fragt an, ob sich die Gemeinde beteiligen wird. Es wird entschieden, eine Aktion durch zu führen. Als Termin wird jedoch festgelegt: Freitag, 04.04.03 / 18:30 Uhr, Treffpunkt, Feuerwehrgerätehaus
    5. auch für 2003 Deckenerneuerungen angemeldet werden können. Nach seiner Überprüfung sind geeignet:

    Die Vertretung nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

    1. die Ausgleichsflächen für die Innenbereichssatzung gem. Gemeindevertretungsbeschluss erworben wurden.
    2. die Nordwohnung Krummhorn 4 hat nach der Renovierung 2002 feuchte Wände hat. Es muss dringend nach der Ursache bzw. Maßnahmen gesucht werden. Dies ist für die Vermietung erforderlich. Weiter werden die Kosten ermittelt. Vor Ausführung einer Maßnahme wird Architekt Hansen beteiligt.
    3. die Knickputzaktion soll auch 2003 durchgeführt werden.
    4. Es wird berichtet, dass die Kindergartenleiterin den Einbau einer Hochebene beantragt hat. Die Gesamtkosten werden 3.500,-- € betragen. Der Kindergarten kann eigene Mittel in Höhe von 700,-- € einbringen. Der Restbetrag wäre von der Gemeinde zu finanzieren.
    5. Der Bauausschuss wird hierüber beraten.

    6. Ein Landwirt der Gemeinde möchte den Winterdienst übernehmen. Er soll ein Angebot abgeben,
    7. damit ein Vergleich zum derzeitigen Lohnunternehmer hergestellt werden kann.

    8. Die Bäume an der alten Schule sollen gestutzt werden.
    9. Es ist geplant, den Eingang zum Gemeinderaum in der alten Schule behindertengerecht zu bauen. Dazu soll eine Ebene über der Treppe hergestellt werden. Vor der Ausführung soll der Sicherheitsing. der Gemeinde, Herr Gudat befragt werden - zum Belag, Geländer und Steigung -.
    10. Die Seitengräben an Gemeindewegen müssen überprüft und ggf ausgehoben werden.

    Vor der Beratung des nächsten Punktes verlassen die Zuhörer den Sitzungsraum

    ...

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Kurt Engellandt

    Dietmar Böhmke

    Bürgermeister

    Protokollführer