Niederschrift-Nr.: 05_GV10.12.02.
Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Westerrönfeld am 10.12.2002 im Sitzungssaal der Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Anwesend:
a) stimmberechtigt:
|
Hans-Otto Schülldorf |
|
|
Ingrid Buske |
|
|
Heino Hansen |
|
|
Elke Heinz |
|
|
Jürgen Heinz |
|
|
Otto Kläschen |
|
|
Peter Klemmer |
|
|
Hans-Werner Laßen |
|
|
Peter Ohlsen |
|
|
Renate Ohlsen |
|
|
Reiner Pohl-Thur |
|
|
Heidemarie Röhlk |
|
|
Jürgen Röhlk |
|
|
Dr. Reinhard Schoof |
ab TOP 5 |
|
Annelene Ströh |
|
b) nicht stimmberechtigt: |
||
Fachdienstleiterin |
Brigitte Kraack |
|
Protokollführerin |
Michaela Sendel |
|
d) Entschuldigt fehlt: |
||
Gemeindevertreter |
Dieter Holm |
|
Gemeindevertreter |
Herbert Schneider |
Tagesordnung:
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Sitzungsbeginn: |
19:00 |
Uhr |
Sitzungsende: |
21:10 |
Uhr |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er stellt weiter fest, dass keine Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung mit der Tagesordnung erhoben werden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt er, den Punkt 11 der Tagesordnung aus der Einladung vom 14.11.02 entfallen zu lassen. Weiter wird beantragt, den Punkt "Personalangelegenheit" in "Personalangelegenheiten" umzubenennen.
Beschluss:
Der Punkt 11. "Haushaltssatzung 2003" wird von der Tagesordnung abgesetzt. Punkt 12. "Personalangelegenheiten" – nicht öffentlich – wird jetzt als Punkt 11. beraten.
Abstimmungsergebnis: |
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
|
0 |
Enthaltungen |
Vor Abwicklung der Tagesordnung ist über Einwendungen gemäß § 41 (2) GO gegen die Niederschrift der letzten Sitzung zu entscheiden. Der Bürgermeister stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung erhoben wurden.
Punkt 1: Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Keine Wortmeldungen
Punkt 2: Fragestunde für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Keine Wortmeldungen
Punkt 3: Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet unter Abgabe näherer Erläuterungen zu folgenden Themen:
Punkt 4: Berichte über Angelegenheiten des Amtes, des Abwasserzweckverbandes und des Schulverbandes
a) Angelegenheiten des Amtes
Der Bürgermeister teilt mit, dass die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2002 sowie die Haushaltssatzung für 2003 des Amtes Jevenstedts verabschiedet wurden. Ferner teilt der Bürgermeister mit, dass bisher noch keine Baugenehmigung für das Kultur-, Sozial- und Kommunikationszentrum vorliegt.
b) Angelegenheiten des Abwasserzweckverbandes
:Hauptausschussmitglied Jürgen Heinz berichtet zu folgenden Themen von der Hauptausschusssitzung des AZV am 05.12.2002:
c) Angelegenheiten des Schulverbandes
Der Bürgermeister berichtet, dass
Jeder Schule ein Budget zur Verfügung steht und somit jede einzelne Schule zum Sparen ange
regt wird
Punkt 5: Verbindung und Erweiterung des Wanderweges vom Iserkamp zum Neubaugebiet Langenfelde; Antrag der SPD - Fraktion
Beschluss:
Der im Flächennutzungsplan vorgesehene Wanderweg zur Naherholung entlang des Laufgrabens zwischen dem Langenweg und dem Neubaugebiet Langenfelde soll wie geplant hergestellt werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Grundeigentümer über Möglichkeiten der Nutzung, eventuell Pacht, zu verhandeln.
Abstimmungsergebnis: |
15 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
|
0 |
Enthaltungen |
Punkt 6: Grundstücksangelegenheit "Wildes Moor"
Nicht alle Grundstückseigentümer haben der Entbirkung bislang zugestimmt. Der Umweltausschuss wird über weitere Maßnahmen diesbezüglich in einer der nächsten Sitzung beraten.
Beschluss:
Mit der Entbirkung der gemeindeeigenen und öffentlichen Flächen bzw. der privaten Flächen, für die eine Genehmigung vorliegt, soll begonnen werden. Die Maßnahme soll in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium Landschaft Schleswig-Holstein, Verband für Naturschutz und Landschaftspflege e.V. durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: |
15 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
|
0 |
Enthaltungen |
Punkt 7: Landschaftsplan – Abwägung, Planbeschluss –
Beschluss:
Der Entwurf des Landschaftsplanes der Gemeinde Westerrönfeld und der dazugehörige Textteil haben in der Zeit vom 15.11.2001 bis 21.12.2001 öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden durch das Amt Jevenstedt hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.01.2002 aufgefordert.
Es gingen folgende Anregungen, Bedenken, Hinweise und Stellungnahmen ein, über die nach Abwägung wie folgt beschlossen wird - gem. Anlage 1; Fassung vom 15.10. wie vom Büro Klapper erläutert, die Bestandteil des Beschlusses ist - .
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Die Gemeinde Westerrönfeld beschließt den Landschaftsplan.
Der Erläuterungstext zum Landschaftsplan wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen gebilligt.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Landschaftsplan der unteren Naturschutzbehörde mit der Bitte um Stellungnahme gemäß § 6 Abs. 3 LNatSchG zu übersenden. Sofern keine Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge gemacht werden, gilt der Landschaftsplan als festgestellt. Der Landschaftsplan ist der Gemeindevertretung erneut vorzulegen, sofern die untere Naturschutzbehörde Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge macht.
Sobald der Landschaftsplan festgestellt ist, ist er zu jedermanns Einsichtnahme beim Amt Jevenstedt bereitzuhalten. Widersprüche der unteren Naturschutzbehörde sind kenntlich zu machen. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme wird ortsüblich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis: |
15 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
|
0 |
Enthaltungen |
Punkt 8: Bebauungsplan Nr. 10 "Hafenstraße" 1. Vereinfachte Änderung, Satzungsbeschluss
Der Bauauschussvorsitzende Herr Heinz merkt an, dass die Planzeichnungen (Teil A+B) nicht der Vorlage beigefügt sind.
Gemeindevertreter Herr Heinz beantragt, den Beschlussvorschlag um folgende Ziffer 5 zu erweitern:
5. Sämtliche anfallende Kosten müssen von dem Antragsteller getragen werden.
Beschluss:
1.
Während der öffentlichen Auslegung und durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind keine Anregungen vorgebracht worden. Eine Abwägung ist nicht erforderlich.
– gemäß Anlage 3 – ; die Bestandteil des Beschlusses ist – .
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 1. Vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 10 " Hafenstraße" für das Gebiet "der Grundstücke 41/5 (Hafenstraße 30) und 37/8 (Hafenstraße 28), die im Westen des Gemeindegebietes unmittelbar südlich des Nord-Ostsee-Kanals östlich und südlich der Hafenstraße unmittelbar auf der Böschung des Nord-Ostsee-Kanals liegen", bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.
3.
Die Begründung wird gebilligt.
4.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 12 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Sämtliche anfallende Kosten müssen von dem Antragsteller getragen werden.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung : 17;
Davon anwesend: 15 ;
Ja-Stimmen : 15 ;
Nein-Stimmen : 0 ;
Stimmenthaltung : 0 ;
Punkt 9: Einsatz des Bauhofes in der Nachbargemeinde Schülp b. Rendsburg
Im Haushaltsjahr 2003 sind detaillierte Kostenaufstellungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, ob 25,00 € pro Stunde ausreichend sind.
Fahrtkosten und der Maschineneinsatz werden seitens der Gemeinde Schülp gesondert entrichtet.
Beschluss:
Der Versuch mit der Gemeinde Schülp/R. soll bis zum 31.12.2003 fortgeführt werden. Eine Beratung über die endgültige Regelung soll dann 2003 unter Berücksichtigung der bis dahin geleisteten Arbeiten und Erfahrungen getroffen werden.
Abstimmungsergebnis: |
15 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
|
0 |
Enthaltungen |
Punkt 10: II. Nachtragshaushaltssatzung 2002
Gemeindevertreterin Frau Heinz merkt an, dass im Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes bei den Ziffern 8 und 15 die Haushaltsjahre 2003 fehlen.
Bei der Haushaltsstelle 1300.67200 der Feuerwehr handelt es sich um einen pauschalen Betrag, der nach der Anzahl der Apparate für die Feuerwehr ermittelt wurde.
Beschluss:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbeitrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
||
Gegenüber Bisher |
nunmehr festgesetzt |
|||
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
1. im Verwaltungshaushalt |
||||
Die Einnahmen |
58.300 |
5.092.600 |
5.150.900 |
|
Die Ausgaben |
58.300 |
5.092.600 |
5.150.900 |
|
2. im Vermögenshaushalt |
||||
Die Einnahmen |
299.900 |
1.557.300 |
1.257.400 |
|
Die Ausgaben |
299.900 |
1.557.300 |
1.257.400 |
|
§ 2
unverändert
§ 3
unverändert
§ 4
unverändert
Abstimmungsergebnis: |
15 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
|
0 |
Enthaltungen |
Nach Ausschluss der Öffentlichkeit wird um 20.10 Uhr mit dem nicht - öffentlichen Teil der Sitzung fortgefahren.
Hans-Otto Schülldorf |
Michaela Sendel |
Bürgermeister |
Protokollführerin |