Niederschrift 10 Bau-undUmweltausschuss - 22-09-2011.doc
Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde
Schülp b. Rendsburg am 22.09.2011 im Schülper Kroog
Anwesend:
a) stimmberechtigt:
1. Vorsitzender |
Thomas Bock |
2. Stellv. Ausschussmitglied |
Nils Peters |
3. Ausschussmitglied |
Manfred Stender |
4. Stellv. Ausschussmitglied |
Bodo Schmedtje |
b) nicht stimmberechtigt: |
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Bürgermeister |
Otto Schneider |
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Gemeindevertreter |
Roman Betker |
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Gemeindevertreter |
Rudi Butenhoff |
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Gemeindevertreter |
Wolfgang Wachholz |
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Ing-Büro Gosch, Schreyer & Partner |
Frau Stiasny |
Zu Pkt. 3 und Pkt. 4 |
Franke’s Landschaftsplanungen |
Frau Franke |
ab 20.00 Uhr, während Pkt. 1 bis Pkt. 4 |
Protokollführerin |
Maike Neben |
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Entschuldigt |
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Ausschussmitglied |
Klaus Greve |
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Ausschussmitglied |
Karsten Obersteller |
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Tagesordnung:
1. 6. Änderung Flächennutzungsplan – Hoffläche Jevenstedter Str. 2 an der K 43; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
2. Bebauungsplan Nr. 14 „Sondergebiet Biogasanlage Jevenstedter Straße“, vorhabenbezogener B-Plan für eine Biomasseanlage an der K 43; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
3. Nutzung des Grundstücks Buchweizenberg
4. Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III –Windenergie-
5. Renovierung Sportheim
6. Bushaltstelle Dorfstraße
7. Anfragen und Mitteilungen
Sitzungsbeginn: |
19:30 |
Uhr |
Sitzungsende: |
21:55 |
Uhr |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er stellt weiter fest, dass keine Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung mit der Tagesordnung gemacht werden.
Einwendungen zur Niederschrift über die letzte Sitzung werden nicht vorgetragen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird beantragt, die Punkte 3 und 4 vorzuziehen und somit die Tagesordnung wie folgt neu zu fassen:
Tagesordnung:
1. Nutzung des Grundstücks Buchweizenberg
2. Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III –Windenergie-
3. 6. Änderung Flächennutzungsplan – Hoffläche Jevenstedter Str. 2 an der K 43; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
4. Bebauungsplan Nr. 14 „Sondergebiet Biogasanlage Jevenstedter Straße“, vorhabenbezogener B-Plan für eine Biomasseanlage an der K 43; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
5. Renovierung Sportheim
6. Bushaltstelle Dorfstraße
7. Anfragen und Mitteilungen
Abstimmungsergebnis: |
4 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Punkt 1: Nutzung des Grundstücks Buchweizenberg
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Bürgermeister Schneider, der den vorliegenden Antrag erläutert. Es wird über das Gespräch mit dem Antragsteller berichtet. Die Möglichkeit der Gutschreibung von nicht geforderten Anpflanzungen im so genannten Ökokonto bei der UNB wird diskutiert. Der Bürgermeister berichtet, dass aus seiner Erfahrung heraus eine Gutschreibung nicht erfolgt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Gutschreibung möglich ist, wie genau das erfolgen würde, wäre mit der UNB abzustimmen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben und ein entsprechendes Planverfahren einzuleiten. Im Rahmen dieses Planverfahrens könnte dann die zukünftige geordnete städtebauliche Entwicklung unter den Vorgaben des Gebietsentwicklungsplanes und der umweltplanerischen Belange geprüft werden. Auch die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im B-Plan Nr. 10 wird angesprochen. Dazu teilt Frau Franke nach ihrem Erscheinen mit, dass die Umsetzung des Ausgleichs mit der Umsetzung der Baumaßnahmen bzw. mit der Fertigstellung der Erschließung erfolgen müsste und nicht erst mit der Bebauung des letzten Baugrundstückes.
Nach allgemeiner Aussprache wird über den vorliegenden Antrag abgestimmt.
Beschluss:
Es wird beantragt, auf dem Buchweizenberg einen pflegeleichten Naturpark zu errichten.
Abstimmungsergebnis: |
0 |
Ja-Stimmen |
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2 |
Nein-Stimmen |
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2 |
Enthaltungen |
Punkt 2: Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III –Windenergie-
Beschluss
Die Gemeinde Schülp b. Rendsburg nimmt wie folgt Stellung: Der Entwurfsplan mit Karte und Umweltbericht für die Teilfortschreibung 2011 des Regionalplanes für den Planungsraum III wird zur Kenntnis genommen. Bedenken oder Anregungen werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis: |
4 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Punkt 3: 6. Änderung Flächennutzungsplan – Hoffläche Jevenstedter Str. 2 an der K 43; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Frau Stiasny stellt sowohl die Planzeichnungen der 6. F-Planänderung als auch des B-Plans Nr. 14 vor. Die Eingaben, die von den Trägern öffentlicher Belange während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht wurden, sind in den vorgelegten Planzeichnungen eingearbeitet. Sie weist nochmals darauf hin, dass es sich bei dem B-Plan um einen vorhabenbezogenen B-Plan handelt, d. h. dass der B-Plan auf das konkrete Vorhaben des Herrn Otte abgestimmt ist. Dieser vorhabenbezogene B-Plan ist an einen Durchführungsvertrag mit einer Frist zur Umsetzung gekoppelt.
Anschließend erläutert Frau Franke den Entwurf des Umweltberichtes (Teil II der Begründung), der noch nicht in Textform vorliegt. Sie berichtet, dass im Umweltbericht eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgen muss sowie eine Untersuchung von Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser sowie hinsichtlich Lärm und Geruch.
Für die zusätzliche Versiegelung soll eine Knickneuanlage und Gehölzer innerhalb des Geltungsbereiches angepflanzt werden. Die genaue Bilanzierung ist dem Umweltbericht zu entnehmen.
Im Durchführungsvertrag muss festgehalten werden, dass mit den Silageflächen eine Grenzbebauung erfolgt ist.
Der Sickersaft der Silageflächen fließt in einen unterirdischen Tank außerhalb des Geltungsbereiches. Dies ist im Durchführungsvertrag zu regeln.
Das Regenrückhaltebecken musste im B-Plan mit aufgenommen und bewertet werden, da auch Wasser aus der Biogasanlage dorthin fließt. Das übrige Oberflächenwasser von den befestigten Wegen, Mieten, Dachflächen der geplanten Halle, sauberen Siloplatten etc. wird über seitliche Sickermulden versickert.
Da die Erschließung auch im Falle eines Besitzerwechsels gesichert sein muss, ist im Plan die hellgrün dargestellte und mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht versehene Fläche aufgenommen worden.
Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die an der Begründung anliegende Karte mit den Verkehrswegen insbesondere für die Standortbegründung im Umweltbericht, aber auch für die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange von Bedeutung ist.
Beschluss:
1. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, der das Flurstück 33/3 und ein Teilstück des Flurstücks 33/4 der Flur 4, Gemarkung Schülp b. Rendsburg betrifft, und der die Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Biogasanlage vorsieht, und die Begründung (Teil I) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Sofern bis zur Gemeindevertretung die Begründung Teil II (Umweltbericht) vorliegen, wird der Gemeindevertretung empfohlen, den Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht (Teil I und Teil II) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung zu beschließen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: |
4 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Bemerkung:
Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i. V. m. § 22 GO waren keine Mitglieder des Bauausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Punkt 4: Bebauungsplan Nr. 14 „Sondergebiet Biogasanlage Jevenstedter Straße“, vorhabenbezogener B-Plan für eine Biomasseanlage an der K 43; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Sondergebiet Biogasanlage Jevenstedter Straße““ für vier Teilgebiete, die nachstehend näher bezeichnet werden, und die Begründung werden mit folgender Änderung gebilligt: Punkt 3, letzter Absatz, Satz 3 der Begründung (Teil I) soll wie folgt lauten: „Hinsichtlich der Heizenergie wird die Gemeinde Schülp b. Rendsburg dadurch relativ unabhängig und stimmt deshalb diesem kurzfristigen Ausbau der privilegierten Anlage zu einem Gewerbebetrieb zu.“
Teilgebiet 1 umfasst die vorhandene Biogasanlage auf dem Grundstück Jevenstedter Straße 2 und die angrenzenden landwirtschaftlichen Freiflächen. Teilgebiet 2 umfasst die Flächen eines vorhandenen Regenrückhaltebeckens hinter dem landwirtschaftlichen Betrieb Jevenstedter Straße 2 und die Teilgebiete 3 und 4 weisen die Standorte für zwei Satellitenblockheizkraftwerke östlich der Ortslage von Schülp b. Rendsburg aus.
3. Sofern bis zur Gemeindevertretung die Begründung Teil II (Umweltbericht) sowie der Entwurf des Durchführungsvertrages vorliegen, wird der Gemeindevertretung empfohlen, den Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht (Teil I und Teil II) sowie den Entwurf des Durchführungsvertrages gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung zu beschließen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: |
4 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Bemerkung:
Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i. V. m. § 22 GO waren keine/folgende Mitglieder des Bauausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Punkt 5: Renovierung Sportheim
Ausschussmitglied Stender berichtet über die Renovierung des Sportheims und erläutert die Kostenaufstellung. Es ist festzustellen, dass für die Renovierung bereits rund 8.300 € ausgegeben worden sind, jedoch noch nicht alle Anschaffungen wie z. B. Gestühl und Tischplatten getätigt sind. Mit dem bereits beschlossenen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 8.000 € und dem Eigenanteil des Sportvereins in Höhe von 2.000 € verbleibt noch eine Unterfinanzierung von 3.678,50 €.
Es erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss. Die Ausschussmitglieder haben die getätigten Baumaßnahmen sowie den Fehlbetrag zur Kenntnis genommen und stehen der Renovierung des Sportheims positiv gegenüber. Sie sind sich einig, dass eine Entscheidung direkt von der Gemeindevertretung getroffen werden soll.
Punkt 6: Bushaltstelle Dorfstraße
Beschluss:
Das vorhandene Buswartehäuschen an der Dorfstraße ist zu entfernen und am Kindergarten wieder aufzustellen. Es wird befürwortet, an der neuen Bushaltestelle eine Sitzgelegenheit zu errichten.
Abstimmungsergebnis: |
4 |
Ja-Stimmen |
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0 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
Punkt 7: Anfragen und Mitteilungen
1. Dem Vorschlag des Gemeindevertreters Wachholz, jährlich ca. 300 Narzissen auf Grünflächen zu pflanzen, wird aus Kostengründen, und weil man dies bereits am Kindergarten versucht hat, nicht entsprochen.
2. Der Ausschussvorsitzende verliest einen Antrag des HSV-Fanclubs auf Mitnutzung eines Teilbereiches des Bauhofes durch den HSV-Fanclub und die Ackergiganten. Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass der Bürgermeister zunächst mit der Verwaltung abklären soll, ob eine Mitnutzung erfolgen kann. Eine Beratung und Beschlussfassung soll dann nach Kostenermittlung im Finanzausschuss erfolgen.
3. Die Probleme mit dem Standort der Altglascontainer werden erörtert. Der Bürgermeister berichtet, dass seitens der AWR neue Container aufgestellt werden sollen und die AWR eine neue Firma für die Entleerung beauftragt hat. Die Einhaltung der Einwurfzeiten bleibt weiterhin schwierig zu kontrollieren.
4. Der Rückschnitt von Privathecken und das Freischneiden von Straßenlaternen werden angesprochen.
5. Der Bürgermeister spricht die Aktion „Freiwillig 30“ für landwirtschaftliche Fahrzeuge zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Wege an, worüber auch bereits in der Landeszeitung berichtet wurde. Er befürwortet die Aufstellung der entsprechenden Verkehrschilder an den landwirtschaftlichen Wegen. Es wird angeregt, diese freiwillige Geschwindigkeitsbegrenzung auf das Dorf auszudehnen.
6. Der Vorsitzende berichtet, dass die Ausbesserungsarbeiten am Schotterweg zwischen der K43 und der Aussiedlung „Schönwisch“ erstmalig von Fa. Bolz durchgeführt wurde.
Thomas Bock |
Maike Neben |
Vorsitzender |
Protokollführer |