Niederschrift-Nr.: 04_GV25.09.08.

 

Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Westerrönfeld am 25.09.2008 im Sitzungssaal in Westerrönfeld

 

Anwesend:

a) stimmberechtigt:

1.       Bürgermeister

Hans-Otto Schülldorf

 

2.       Gemeindevertreterin

Marion Askoubane

 

3.       Gemeindevertreterin

Ingrid Buske

 

4.       Gemeindevertreter

Matias Falkenhagen

 

5.       Gemeindevertreterin

Kerstin Flammiger

 

6.       Gemeindevertreter

Heino Hansen

 

7.       Gemeindevertreter

Jürgen Heinz

 

8.       Gemeindevertreter

Dr. Norbert Klause

 

9.       Gemeindevertreter

Peter Klemmer

 

10.   Gemeindevertreter

Dr. Jörg Lange

 

11.   Gemeindevertreter

Frank-Hylton Ohlsen

 

12.   Gemeindevertreter

Reiner Pohl-Thur

 

13.   Gemeindevertreter

Herbert Schneider

 

14.   Gemeindevertreter

Dr. Reinhard Schoof

 

15.   Gemeindevertreter

Marcus Speck

 

16.   Gemeindevertreterin

Annelene Ströh

 

 

 

 

b) nicht stimmberechtigt:

 

 

Fachbereichsleiterin

Brigitte Nielsen

 

 

 

 

Entschuldigt fehlen:

 

 

Gemeindevertreter

Michael Gersteuer

 

Gemeindevertreter

Hans-Werner Laßen

 

Gemeindevertreterin

Birka Lembcke

 

 

Tagesordnung:

1.        Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2.        Fragestunde für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

3.        Mitteilungen des Bürgermeisters

4.        Mitteilungen über Angelegenheiten des Amtes, des Abwasserzweckverbandes

5.        Ehrung von Gemeindevertretern und Verabschiedung wählbarer Bürger/innen

6.        Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 25.05.2008

7.        Änderung des F-Planes der Gemeinde; Aufstellungsbeschluss

8.        Bebauungsplan Nr. 28; Aufstellungsbeschluss

9.        Ausbau der Einmündung Am Busbahnhof in die Lindenallee; Auftragsvergabe

10.    Sanierung der Wasserversorgungsleitung im Danziger Weg – Abschnitt von der Itzehoer Chaussee bis zur Danziger Brücke

11.    Aktiv Region Eider- und Kanalregion Rendsburg

12.    Landesentwicklungsplan  2009; Stellungnahme zum Entwurf

13.    Personalangelegenheiten – nicht öffentlich

 

 

Sitzungsbeginn:

19:05

Uhr

Sitzungsende:

19:58

Uhr

 

 

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er stellt weiter fest, dass keine Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung mit der Tagesordnung gemacht werden.

 

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung werden nicht erhoben.

 

 

Punkt 1: Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Keine Wortmeldungen.

 

 

Punkt 2: Fragestunde für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

 

Druckmessgerät für Wasserleitungen:

GV Heinz erkundigt sich, ob zwischenzeitlich ein solches Gerät angeschafft wurde. Eine Berichterstattung hierüber erfolgt in der nächsten Sitzung des Bauausschusses.

 

Automaten für Hundekottüten:

GVin Buske ist mehrfach darauf angesprochen worden, ob die Gemeinde Tütenspender für Hundekot aufstellen könnte. Eine Beratung erfolgt in der nächsten Bauausschusssitzung.

 

Glascontainer am Glockenturm / Över de Heid:

GV Hansen berichtet, dass der Glascontainer direkt am Fahrradweg abgestellt wurde; vorher stand er ca. 5 – 6 m hiervon entfernt. Des Weiteren ist die Straßenlaterne an dieser Ecke verdreht worden. Der Bürgermeister sagt zu, dass der Container wieder versetzt und die Lampe gerichtet wird.

 

 

Punkt 3: Mitteilungen des Bürgermeisters:

Der Bürgermeister berichtet unter Abgabe näherer Erläuterungen zu folgenden Punkten:

 

- DEULA-Fahrschule im Bereich der Eichenallee / Schulwegsicherung

  Die Fahrstunden werden in diesem Bereich zukünftig außerhalb der Schul- und Kindergartenzeiten  

  durchgeführt werden.

- 18.11.2008: Regionalkonferenz GEP

- 30.09.2008: Mitglieder-Versammlung Aktiv-Region

- 02.09.2008: Besichtigung der Heideflächen

- 17.08.2008: Recyclinghof in Osterrönfeld eröffnet

- Spende von Herrn Günter Peters in Höhe von 1.605,00 € für die Betreute Grundschule

 

 

Punkt 4: Mitteilungen über Angelegenheiten des Amtes, des Abwasserzweckverbandes

Der Bürgermeister berichtet unter Abgabe näherer Erläuterungen zu folgenden Punkten:

 

Amtsschule:

- Am Schulstandort Westerrönfeld ist die Erweiterung des Lehrerzimmers weitestgehend abgeschlossen

- Regionalschule des Amtes hat mit dem neuen Schuljahr ihre Arbeit aufgenommen: Am Schulstandort Westerrönfeld wurde eine 5. Klasse mit 23 Schüler/innen und am Schulstandort Jevenstedt zwei fünfte Klassen mit jeweils 16 und 18 Schüler/innen eingerichtet.

- Herr Miller ist Schulleiter der Regionalschule

 

Ausschüsse des Amtes:

Die Ausschüsse haben sich am 22.09.2008 konstituiert.

 

Abwasserzweckverband:

Der Antrag auf Aufstellung einer Parkbank am Pumpwerk Hafenstraße wurde aus Besorgnis vor Vandalismus abgelehnt.

 

 

Punkt 5: Ehrung von Gemeindevertretern und Verabschiedung wählbarer Bürger/innen

 

Gemeindevertreter Peter Klemmer wird für seinen 10-jährige Tätigkeit als Gemeindevertreter geehrt und

erhält ein Präsent.

 

Die ausgeschiedenen wählbaren Bürger/innen Britta Nicolai-Kolb und Niels Winnig werden verabschiedet. Der Bürgermeister dankt für die ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit, händigt jeweils eine Dankesurkunde und ein Präsent aus. Herr Thomas Werner fehlt entschuldigt und wird in einem anderen Rahmen verabschiedet.

 

 

Punkt 6: Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 25.05.2008

 

Beschluss:

Die Gemeindewahl vom 25.05.2008 wird gemäß § 39 GKWG für gültig erklärt.

 

Abstimmungsergebnis:

16

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

 

Punkt 7:  13. Änderung des F-Planes der Gemeinde; Aufstellungsbeschluss

 

Beschluss:

 

1.       Zu dem bestehenden F-Plan wir die 13. Änderung aufgestellt, für das Gebiet südlich der Bebauung des Baugebietes Langenfelde und der Jevenstedter Straße und nördlich der Kiesabbauflächen der Gemeinde. Auf der Ostseite wird das Gebiet durch den Lagenweg begrenzt.

Es ist vorgesehen Wohnbauflächen auszuweisen.

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

3.       Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Gosch, Schreyer und Partner in Bad Segeberg und mit dem Bereich Umweltprüfung das Büro Franke´s Objekt- und Landschaftsplanung in Kiel, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Amtsvorsteher des Amtes Jevenstedt in Jevenstedt beauftragt werden.

4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Satzungsgemäße Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung: 19;

 

Davon anwesend: 16; Ja-Stimmen: 16; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0;

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.   

 

  

 

Punkt 8:  Bebauungsplan Nr. 28; Aufstellungsbeschluss

 

Beschluss:

 

1.       Für das Gebiet südlich der Bebauung des Baugebietes Langenfelde und der Jevenstedter Straße und nördlich der Kiesabbauflächen der Gemeinde; auf der Ostseite wird das Gebiet durch den Lagenweg begrenzt, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

3.       Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Gosch, Schreyer und Partner in Bad Segeberg und mit dem Bereich Umweltprüfung das Büro Franke´s Objekt- und Landschaftsplanung in Kiel, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Amtsvorsteher des Amtes Jevenstedt in Jevenstedt beauftragt werden.

4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Satzungsgemäße Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung: 19;

 

Davon anwesend: 16; Ja-Stimmen: 16; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0;

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 32 Abs. 3 GO i.V.m. § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.   

 

 

Punkt 9:  Ausbau der Einmündung Am Busbahnhof in die Lindenallee; Auftragsvergabe

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für den Ausbau der Einmündung Am Busbahnhof in die Lindenallee an die Firma Heinrich Brandt, Stahlbeton- und Tiefbau GmbH, Rolandskoppel 18/20, Westerrönfeld zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt (brutto) 39.807,43 Euro. Die Ingenieurgesellschaft mbH Gosch, Schreyer und Partner, Bad Segeberg, wird mit der Bauleitung beauftragt. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Gesamtmaßnahme sind im 1. Nachtrag bereitzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

5

Enthaltungen

 

 

Punkt 10:   Sanierung der Wasserversorgungsleitung im Danziger Weg – Abschnitt von der Itzehoer Chaussee bis zur Danziger Brücke

 

Beschluss:

Der Auftrag für die Neuverlegung der Wasserleitung und des Straßenbeleuchtungskabels von der Einmündung Itzehoer Chaussee bis zur Danziger Brücke ist an die Firma Thomsen Tiefbau GmbH, Walter-Zeidler-Straße 6, 24783 Osterrönfeld zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt (brutto) 141.925,48 €. Außerdem ist die Straßenbeleuchtung zu erneuern. Das Ingenieurbüro Petersen & Partner, Kiel, wird mit der Bauleitung beauftragt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im 1. Nachtrag bereitzustellen. Die E.ON Hanse AG ist an den Kosten für die Tiefbauarbeiten zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

16

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

Punkt 11: Aktiv Region Eider- und Kanalregion Rendsburg

 

GV Hansen beantragt, diesen Tagesordnungspunkt an den Finanzausschuss zu verweisen. Er begründet dies damit, dass die Vorlage zu umfangreich ist und zu spät an die Gemeindevertreter/innen versandt wurde.

 

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt Aktiv Region Eider- und Kanalregion Rendsburg wird zur Beratung an den Finanzausschuss verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

10

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung überträgt gemäß § 5 AO die Aufgaben zur Aktiv Region „Eider- und Kanalregion Rendsburg“ auf das Amt Jevenstedt.

 

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

6

Enthaltungen

 

 

Punkt 12: Landesentwicklungsplan 2009; Stellungnahme zum Entwurf

 

Beschluss:

Zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2009 gibt die Gemeinde Westerrönfeld  folgende Stellungnahme ab:

 

  1. Aufgrund der von der Landesplanung erarbeiteten statistischen Zahlen und der daraus gezogenen Rückschlüsse und Prognosen wird es eine zurückgehende Wohnungsnachfrage und neue Wohnformen in den zentralen Orten geben. Daher ist eine Beschränkung der Entwicklung  für den ländlichen Raum überhaupt nicht erforderlich und erzeugt eine Überregulierung mit unangemessenen Eingriffen in die örtlichen Entscheidungen der gesetzlich zugesichert kommunalen Selbstverwaltung.
  2. Die Beschränkungen der Wohnungen in den ländlichen Gemeinden greifen unangemessen stark in die Interessen der Gemeinden ein und führen dazu, dass

 

Daher

darf die Beschränkung der Wohnungen für die örtliche Entwicklung nicht Aufnahme im Landesentwicklungsplan finden. Zumindest darf der bisherige Prozentsatz von 20 % nicht unterschritten werden.

 

Der gewählte Stichtag 31.12.2006 für die Fortschreibung muss in die Gegenwart verlegt werden. Eine Fortschreibung, bezogen auf den gültigen Stichtag, erzeugt eine zusätzliche Belastung für die Gemeinden. Die Baufertigstellungen seit dem 01.01.2007 schränken die Entwicklung weiter ein.

 

  1. Die Gemeinden Brinjahe, Embühren, Haale, Hamweddel, Hörsten, Luhnstedt und Stafstedt des Amtes Jevenstedt können den Anreiz zur Bildung von Stadtumlandbeziehungen nicht aufnehmen und die Vorteile daher nicht nutzen.

 

Daher

muss es für diese Gemeinden im Landesentwicklungsplan eine besondere Berücksichtigung für die Entwicklungsmöglichkeiten geben. Es ist eine unterschiedliche Betrachtung der Regionen erforderlich.

 

  1. Die gesetzlich garantierte Planungshoheit muss zukünftig auch den kleineren und kleinen ländlichen Gemeinden erhalten bleiben. Diese Gemeinden müssen auch die Möglichkeit haben, über einen Flächennutzungsplan und ggf. auch über Bebauungspläne eine Entwicklung des Ortes zu planen. Durch den Landesentwicklungsplan darf es keine Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit durch die benannten überörtlichen Interessen geben. Die Abwägung der raumordnungsrechtlichen überörtlichen Belange mit den Belangen der Gemeinden ist im vorliegenden Entwurf einseitig zu Lasten der Gemeinden des ländlichen Raumes ausgefallen und damit zu beanstanden. Durch die übermäßige Einschränkung der Planungshoheit in räumlicher und / oder inhaltlicher Hinsicht durch überörtliche Interessen muss eine Rechtfertigung durch das Land Schleswig-Holstein vorgetragen werden, die über die Ausführungen im vorliegenden Entwurf um ein vielfaches hinausgeht. Die bisher genannten Gründe reichen dafür nicht aus. 
  2. Eine indirekte Beschneidung der finanziellen Entwicklung der ländlichen Gemeinden, z. B im Rahmen des Finanzausgleichs, darf durch den Landesentwicklungsplan nicht stattfinden. 
  3. Die den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg bildenden Kommunen geben zusätzlich folgende Stellungnahme ab, die sich auf die Aspekte/Themen, die für den Lebens- und Wirtschaftsraum insgesamt von Belang sind beschränkt.

 

Hintergrund:

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Landesentwicklungsplanes (LEP) vorgelegt, der den Landesraumordnungsplan (LROP) 1998 ersetzen soll. Der LEP bildet einerseits die Grundlage für die künftige räumliche Entwicklung des Landes. Als „Dachplan“ formuliert er die Ziele der Landesentwicklung sowie landesweit einheitliche Rahmenvorhaben für zentrale Bereiche des gesellschaftlichen Lebens: beispielsweise zur Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, zum Einzelhandel oder zum Tourismus. Er steckt damit zugleich die Rahmenbedingungen und Grenzen der künftigen, regionalisierten Regionalplanung ab, die, wie es in der Einleitung des LEP beschrieben wird, der kommunalen Ebene letztlich deutliche Gestaltungsspielräume bieten soll - „gepaart mit mehr regionaler und kommunaler Verantwortung für die regionale Entwicklung“. Diese wird in der gemeinsamen Stellungnahme der den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg eingefordert.

 

Der Entwurf des LEP ist gegenwärtig im Beteiligungsverfahren, das am 31.10.2008 endet. Die endgültige Feststellung des Planes durch den Innenminister soll Ende 2009 erfolgen.

 

Die vorliegende gemeinsame Stellungnahme der den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg bildenden Kommunen beschränkt sich auf die Aspekte/Themen, die für den Lebens- und Wirtschaftsraum insgesamt von Belang sind.

 

Anregungen

 

1.                  Zentralörtliche Einstufung

 

Der LEP und die dazugehörige Plankarte stellen den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg in der Raum- und Siedlungsstruktur des Landes als

 

-          Stadt- Umlandbereich im ländlichen Raum (den Grenzen des Lebens- und Wirtschaftsraumes Rendsburg entsprechend)

-          die Stadt Rendsburg als Mittelzentrum

-          die Stadt Büdelsdorf als Stadtrandkern II. Ordnung dar.

 

Die räumliche Abgrenzung und die zentralörtlichen Einstufungen entsprechen dem LROP 1998.

 

Unter den gegebenen demografischen, wirtschaftsstrukturellen und konjunkturellen Bedingungen werden nachhaltige Entwicklungsimpulse für Schleswig-Holstein weniger denn je von „außen“ zu erwarten sein, sondern „aus dem Land heraus“ erzeugt werden müssen.

 

Dazu bedarf es, wie in der Einleitung des LEP richtig ausgeführt wird, „starker Regionen – starker Städte – starker Stadtregionen“.

 

Als wesentliches (einziges) Instrument hierzu bietet der Entwurf des LEP die „interkommunale Kooperation“ an, der, auch zur Bewältigung der erkennbaren wirtschaftsstrukturellen und demografischen Herausforderungen und den sich daraus ableitenden Ziele und Grundsätze der Raumordnung, im Entwurf des LEP mehr oder weniger deutlich eine zentrale Bedeutung zugewiesen wird.

Leider mangelt es, abgesehen von der Aufgabe der Möglichkeit, Gemeinden ohne zentralörtliche Funktionen besondere Funktionen zuweisen zu können (s. Pkt. 2), an fördernden Rahmenbedingungen und „Anreizen“, die die Entwicklung interkommunaler Kooperationen fördern könnten.

 

Die den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg bildenden Kommunen schlagen daher vor, dass zentrale- Orte- Prinzip auch auf Stadt-Umland-Bereiche im ländlichen Raum anzuwenden und diese zu einer eigenständigen raumordnerischen Kategorie zu machen, in dem . Stadt-Umland-Bereichen entweder eine eigene Zentralitätsstufe zugewiesen wird oder sie einer vorhandenen Zentralitätsstufe gleichgestellt werden, sofern

 

a)         ein Stadt-Umland-Bereich  i. S. des Landesentwicklungsgrundsätzegesetz von1998 übergemeindliche Versorgungsfunktionen erfüllt,

b)         über ein starkes, differenziertes und für die regionale Entwicklung bedeutsames Wirtschaftsgefüge verfügt,

c)         durch klar definierte (konstitutive und planerische) Merkmale -- und somit deutlich unterscheidbar von einem vergleichsweise „locker“ definierten Planungsverbund - eine abgestimmte (Weiter-) Entwicklung des Stadt-Umland-Bereiches gewährleistet werden kann.

 

Daran knüpft sich die Forderung, dem Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg in den im Entwurf des LEP dargestellten Grenzen des Stadt-Umland-Bereiches im ländlichen Raum die Funktion eines Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums mit allen Rechten und Pflichten zuzuweisen.

 

Diese Forderung wurde bereits in der Stellungnahme der Stadt Rendsburg zur Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes 2004 wie folgt begründet:

"Die unter Absatz 5 als Ziel aus dem Kongruenzgebot definierten Regel- bzw. Obergrenzen der Gesamtverkaufsflächen/Standort können aufgrund der einzelhandelsrelevanten Zentralitätsbedeutung und der Versorgungsfunktion des gesamten Stadt- und Umlandbereiches Rendsburg (= Gebietsentwicklungsplanung) für den Nah- und Mittelbereich in dieser Art und in diesem Umfang keine abschließende Gültigkeit besitzen. Zu bewerten ist auch der darüber hinausreichende Verflechtungsbereich mit benachbarten Ober-, Mittel- oder Unterzentren unter Beachtung der Bestandspflege und eines geregelten regionalen Abstimmungsverfahrens zur Neuansiedlung, Erweiterung oder Nutzungsänderung. Dies soll im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsordnung für die Kooperationsgremien der GEP-Kommunen stattfinden und ist entsprechend zu berücksichtigen.

Der vorliegende Entwurf der Teilfortschreibung orientiert sich an eine eher "orthodoxe" Auslegung des zentralörtlichen Systems. Stadt- und Umlandbereiche kommen als "reguläre" Bezugsgrößen hinsichtlich des Zentralitätsgebots nicht vor, sondern werden lediglich als "Ausnahme" im Zusammenhang mit einem regionalen oder Stadt-Umland-Einzelhandelskonzept genannt.

Insofern sollte auch im eigenen Interesse der Landesplanung der Stellenwert eines Stadt-Umland-Bereiches geklärt werden, da dieses Modell in Zukunft eine stärke Rolle – nicht zuletzt auch zur eigenen stärkeren Profilierung - spielen soll und wird. Dies erscheint auch deshalb sinnvoll, weil in der Bekanntmachung im Amtsblatt Schleswig-Holstein zur Teilfortschreibung 2004 nicht nur von einer "Schärfung und Konkretisierung", sondern auch von einer "Anpassung an aktuelle Entwicklungen" gesprochen wird, wobei aus Sicht des Stadt- und Umlandbereiches Rendsburg in diesem Zusammenhang die Erweiterung bzw. eine neue Schwerpunktsetzung eine entscheidende Bedeutung zukommen wird.

Hilfreich wäre, den künftigen Stellenwert des Modells "Stadt-Umland-Bereich" näher zu erläutern:

1.       Im LROPl sollten die Stadt-Umland-Bereiche mit klar definierten Merkmalen und Kooperationsregeln – somit deutlich unterscheidbar von einem vergleichsweise "locker" gefassten Planungsverbund – als Planungsträger mit erweiterter Entscheidungsfreiheit nach innen etabliert werden.

2.       Die Stadt-Umland-Bereiche sollten eine eigenständige raumordnerische Kategorie werden, indem sie als eigenständige Zentralitätsstufe neben den vorhandenen Zentralitätsstufen tritt oder im Einzelfall einer der vorhandenen Zentralitätsstufen gleichgestellt wird.

(Beispiel: Der Stadt-Umland-Bereich Rendsburg mit 2 Städten und 11 Gemeinden könnte als "Planungseinheit" einem Oberzentrum oder einem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums mit allen Rechten und Pflichten gleichgestellt werden.)

3.       Für Stadt-Umland-Bereiche müssen konkret bestimmbare Merkmale definiert werden; konstitutive Merkmale könnten in Anlehnung an das Kooperationsmodell zur Gebietsentwicklungsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg folgende sein:

·         Einheitlicher und mit der Landesplanung einvernehmlich erstellter Gebietsentwicklungsplan,

·         Institutionelle Verankerung (Gremien, Geschäftsordnungen, Satzungen, Haushalt/Finanzierung).

·         Fachliche Rahmenplanungen (Verkehr, Wohnungsbau, Gewerbeansiedlung, regionales Einzelhandelskonzept) mit ergänzendem Regelwerk zur Steuerung der Entwicklungen müssen vorliegen,

·         eine Finanzierungsregelung zum fairen Interessenausgleich (z. B. Strukturfonds) muss vorhanden sein,

·         gemeinsame Vertretung und Präsentation des Stadt-Umland-Bereiches (z. B. auch über Internet) muss eingerichtet werden (durch eine entsprechende institutionalisierte Verankerung)."

Die Landesplanungsbehörde hat zu dieser Stellungnahme in ihrer Abwägung Folgendes ausgeführt:

 

"Die Stellungnahme enthält Hinweise zur Formulierung der Funktion und Reichweite von Stadt-Umland-Bereichen, die nicht Gegenstand dieser Teilfortschreibung sind, aber zu gegebener Zeit in die Fortschreibung des Landesraumordnungsplanes einfließen sollten."

 

Entgegen dieser Stellungnahme der Landesplanungsbehörde aus dem Jahr 2004     ist nicht zu erkennen, dass die von hier gemachten Hinweise in den Entwurf des Landesentwicklungsplans eingeflossen sind, so dass hieran nun zu erinnern ist.

 

2.                  Zuweisung besonderer Funktionen an Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion

 

Die Möglichkeit, Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung besondere Funktionen (planerische Funktionen oder ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktionen) im Rahmen der Regionalplanung zuzuweisen, entfällt. Der LEP hebt solche Zuweisungen in den derzeit gültigen Regionalplänen auf (s. Pkt. 6.3.1, S. 50). Davon betroffen sind im Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg die Gemeinden

 

-          Borgstedt (Planerische Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion),

-          Fockbek (Planerische Wohnfunktion/ Planerische Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion)

-          Osterrönfeld (Planerische Wohnfunktion/ Planerische Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion) und

-          Westerrönfeld (Planerische Wohnfunktion/ Planerische Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion).

 

Die Gemeinden können künftig über den örtlichen Bedarf hinaus Flächen ausweisen, wenn sie „hierüber mit der Kernstadt und möglichst auch allen anderen Gemeinden im Stadt-Umlandbereich eine Vereinbarung treffen“ (vgl.: LEP, Begründung zu Kap. 6.3.1 (1).

 

Die Kommunen des Lebens- und Wirtschaftsraumes Rendsburg begrüßen diese Regelung. Die Erfahrungen im Rahmen der interkommunalen Kooperation „Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg haben gezeigt, dass eine abgestimmte Flächenentwicklung im Rahmen eines Stadt-Umlandbereiches möglich und sinnvoll ist, da diese die erforderliche Flexibilität bietet, in begründeten Fällen auf besondere Entwicklungen sach- und anforderungsgerecht reagieren zu können. Konsequenterweise sollte dieses Prinzip dort, wo entsprechende Rahmenbedingungen gewährleistet werden können (s. Pkt. 1) auf den gesamten Kooperationsraum Anwendung finden und der Kooperation zugehörige Gemeinden, die gem. LEP Kap. 6.5.2 (3) keine Schwerpunkte der Wohnungsentwicklung sind, von den Entwicklungsbegrenzungen befreit sein. Das wäre mit einer Funktionszuweisung an den Kooperationsraum, wie unter 1 gefordert, erfüllt

 

Abstimmungsergebnis:

16

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

Nach Ausschluss der Öffentlichkeit wird um 19:54 mit dem nicht öffentlichen Teil fortgefahren.

 

 

 

Punkt 13: Personalangelegenheiten – nicht öffentlich –

 

. / .

 

 

 

Hans-Otto Schülldorf

Brigitte Nielsen

Bürgermeister

Protokollführerin