Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Die Verwaltung des Amtes Jevenstedt hat in Kooperation mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz über einen externen Dienstleister eingerichtet.
Haben Sie ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.
Hinweisgebende Personen geben ihre Meldung bitte hier ab:
kreis-rendsburg-eckernfoerde.hinweis.de
Es kann sich grundsätzlich auch an eine externe Meldestelle des Bundes gewendet werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht jedoch vor, dass die Interne Meldestelle zu bevorzugen ist.