Stellenausschreibung: zwei Raumpfleger, Schulstandort Jevenstedt
Das Amt Jevenstedt, Kreis Rendsburg-Eckernförde, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Raumpfleger (m/w/d) für die Reinigung der Räumlichkeiten der Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Jevenstedt am Schulstandort Jevenstedt.
Das Amt Jevenstedt, Kreis Rendsburg-Eckernförde, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei Raumpfleger (m/w/d)
für die Reinigung der Räumlichkeiten der Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Jevenstedt am Schulstandort Jevenstedt.
Wir bieten zwei Teilzeitstellen mit jeweils 15 Wochenstunden an.
Alternativ besteht die Möglichkeit beide Stellen in einem Arbeitsverhältnis mit insgesamt 30 Wochenstunden zu kombinieren.
Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis.
Erfahrungen im Bereich der Gebäudereinigung wären von Vorteil, sind aber nicht zwingend erforderlich.
Wir bieten Ihnen feste Arbeitszeiten, erwarten aber gleichzeitig die Bereitschaft als Springer und Krankheitsvertretung zu agieren.
Zusätzlich bieten wir:
• Eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD
• Übliche Sonderleistungen des öffentlichen Dienstes wie z. B. Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung (LOB), betriebliche Altersversorgung /VBL, vermögenswirksame Leistungen
• Möglichkeit zum Abschluss eines „Jobrad-Bike-Leasings“
• Im Wege der Gesundheitsförderung Zuschuss zur Firmenfitness
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und diesen Gleichgestellten werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Auskünfte bzgl. der Arbeitszeiten erteilt Ihnen Hausmeister Herr Harald Schmidt unter der Rufnummer 0151/16684885.
Ich freue mich auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 30.04.2026 an das Amt Jevenstedt, Fachbereich I, z. H. Herrn Jan Dumke, Meiereistraße 5, 24808 Jevenstedt. Alternativ ist eine Bewerbung auch per E-Mail in einem PDF-Dokument an info@amt-jevenstedt.de möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie möglichst keine Originale ein. Sollten Sie die Rücksendung der Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Es wird keine Eingangsbestätigung versandt. Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.
Amt Jevenstedt
Der Amtsdirektor
Marcel Rohwer