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Neue Katzenverordnung in Schleswig-Holstein

    Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen und den Tierschutz zu stärken. Die Verordnung bringt erstmals landesweit einheitliche Regelungen für Freigängerkatzen in Schleswig- Holstein. Für die Katzenhalterinnen und -halter ergeben sich dadurch neue Pflichten.

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