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Kommunale Wärmeplanung

Die Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg (EA) hat bereits am 22.02.23 beschlossen, eine freiwillige kommunale Wärmeplanung für die Mitgliedsgemeinden Büdelsdorf, Borgstedt, Schülldorf, Schacht-Audorf, Osterrönfeld, Nübbel, Alt Duvenstedt, Rickert, Fockbek, Westerrönfeld, Jevenstedt und Schülp bei Rendsburg im Konvoi-Verfahren durchzuführen. Das Projekt ist mittlerweile abgeschlossen. Der Abschlussbericht ist hier einsehbar bzw. kann hier heruntergeladen werden. Der allgemeine Teil (Seiten 1 bis 81 sowie Seiten 405 bis 468) gilt für alle genannten Gemeinden. Der gemeindespezifische Teil ist für Jevenstedt auf den Seiten 194 bis 221, für Schülp bei Rendsburg auf den Seiten 353 bis 378 und für Westerrönfeld auf den Seiten 379 bis 405 abgebildet.

 

Für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung wurden im Jahr 2023 Fördermittel des Bundes über die Nationale Klimaschutz-Initiative (NKI) bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) beantragt. Die Fördermittel in Höhe von 90 % der förderfähigen Ausgaben wurden von ZUG im Oktober 2024 bewilligt.

 

Der Auftrag zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde im Januar 2025 an das Planungsbüro ZeitenGrad erteilt. Mit dem Beginn der Bearbeitung im Februar 2025 fand zunächst eine Bestands- und Potenzialanalyse statt. Die weiteren wesentlichen Prozessschritte der Wärmeplanung waren die Prognose künftiger Wärmebedarfe, die Erarbeitung eines Zielszenarios für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung einschließlich der Einteilung von Teilgebieten in Eignungsgebiete für eine Versorgung durch ein Wärmenetz und dezentrale Wärmeversorgungsgebiete sowie die Erstellung eines Katalogs an Umsetzungsmaßnahmen zum Erreichen der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung.

 

Der vorliegende Wärmeplan stellt einen strategischen Fahrplan zum Erreichen einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung im gesamten Gemeindegebiet bis spätestens zum Jahr 2040 dar. Er zeigt auf, wie der langfristig zu erwartende Wärmebedarf der Gemeinde mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur gedeckt werden kann. Dabei wird auch dargestellt, welche Teilgebiete der Gemeinde aus technischer und wirtschaftlicher Sicht für eine Wärmeversorgung über ein Wärmenetz grundsätzlich geeignet sind und in welchen Teilgebieten eine dezentrale Wärmeversorgung kosteneffizienter ist. Dies schafft Orientierung und damit Planungssicherheit, wenngleich keine rechtliche Verbindlichkeit (siehe unten) bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei den politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern.

 

Ein wesentlicher Bestandteil des vorliegenden Wärmeplans sind zudem die darin aufgeführten Umsetzungsmaßnahmen zum Erreichen der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Der Wärmeplan stellt somit nur den Ausgangspunkt für einen bis zum Zieljahr 2040 fortlaufenden Prozess der kommunalen Wärmewende dar. Die Umsetzungsmaßnahmen sind im weiteren Prozessverlauf weiter auszuarbeiten und von verschiedenen Akteuren umzusetzen.

 

Die Wärmeplanung wurde freiwillig unter Einwerbung entsprechender Fördermittel des Bundes durchgeführt. Gleichwohl sind gemäß dem am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie dem am 29.03.2025 in Kraft getretenen Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) alle Gemeinden in Deutschland zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet.

 

Der hier vorliegende Wärmeplan erfüllt die Kriterien des Bestandsschutzes für bereits durchgeführte Wärmeplanungen gemäß § 5 WPG. Demnach entfällt die Pflicht zur Erstaufstellung eines Wärmeplans nach den Anforderungen aus dem WPG bzw. EWKG. Soweit sich eine Gemeinde auf den Bestandsschutz beruft, muss sie dieses bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 dem für Energie und Klimaschutz zuständigen Ministerium anzeigen.

Es besteht jedoch gemäß § 25 WPG die Pflicht zur Fortschreibung des Wärmeplans alle fünf Jahre. Die Anforderungen aus dem WPG bzw. EWKG sind hierbei spätestens ab dem 01.07.2030 zu berücksichtigen.

 

Der kommunale Wärmeplan ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 20 WPG ein strategisches Planungsinstrument mit informatorischem Charakter. Er hat keine unmittelbare rechtliche Bindungs- und Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten, vgl. § 23 Abs. 4 WPG.Dies bedeutet insbesondere: Durch die im Wärmeplan vorgenommene Darstellung eines Teilgebietes der Gemeinde als geeignet für eine wärmenetzbasierte oder individuelle, dezentrale Wärmeversorgung entsteht keine Pflicht, diese Wärmeversorgungsart auch tatsächlich zu nutzen – und es besteht auch keine Pflicht für die Gemeinde diese bereitzustellen. Die Darstellung im Wärmeplan bietet Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern aber zumindest eine wichtige Orientierung über die für ihre Gebäude wahrscheinlich kosteneffizienteste Art der Wärmeversorgung.

 

Betreiber von Energieversorgungs- oder Wärmenetzen haben die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung bei Energieinfrastrukturplanungen, Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplänen zu berücksichtigen. Bestehende Wärmenetze müssen gemäß § 29 Abs. 1 WPG schrittweise dekarbonisiert werden. Neu zu errichtende Wärmenetze müssen gemäß § 30 Abs. 1 WPG von Beginn an einen Anteil an erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme von mindestens 65 % an der jährlichen Wärmeerzeugung aufweisen.

 

Weitere Informationen zur durchgeführten Kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier: https://www.entwicklungsagentur-rendsburg.de/die-entwicklungsagentur/kommunale-waermeplanung.

 

Gefördert durch Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Fördervorhaben

Projekttitel

KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Region Rendsburg – mit den Gemeinden: Alt-Duvesntedt, Borgstedt, Büdelsdorf, Rickert, Fockbek, Nübbel, Schülldorf, Schacht-Audorf, Osterrönfeld, Westerrönfeld, Jevenstedt, Schülp.

Förderkennzeichen

67K26207

Projektträger

Stadt Büdelsdorf

Laufzeit

März 2024 – Dezember 2025

Publizität

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen.

Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.