Anträge

Entwässerungsantrag stellen

Mit dem Entwässerungsantrag beantragen Sie die Genehmigung des Anschlusses Ihres Grundstücks an die Schmutzwasserkanalisation des Abwasserzweckverbands. Dies ist bei Neubauten oder größeren Um- oder Anbauten erforderlich. Sollte Ihr Grundstück bisher über keinen Schmutzwasseranschluss verfügen, beantragen Sie die Herstellung ebenfalls mit dem Formular.

Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, aus dem der geplante Verlauf der Entwässerungsleitung auf Ihrem Grundstück hervorgeht. Bitte geben Sie den Antrag in dreifacher Ausfertigung in Schriftform im Amt Jevenstedt ab. Mit der Genehmigung erhalten Sie eine gestempelte Ausfertigung für Ihre Unterlagen zurück. Bitte beginnen Sie erst nach Erhalt der Genehmigung mit dem Bau Ihrer Entwässerungsanlage, da diese wichtige Informationen über zu beachtende Auflagen (Schachtgröße usw.) enthält.

Es ist übrigens nicht ausreichend, das Formular im Bauantragsverfahren beim Kreis oder dem örtlichen Bauamt abzugeben, da die Anträge von dort nicht an den AZV weitergeleitet werden.

Fertigstellung des Anschlusses melden

Nachdem Sie Ihr Gebäude oder Ihren Um- oder Anbau fertig gestellt und an die Kanalisation angeschlossen haben, melden Sie dies dem Abwasserzweckverband mit der Anschlussmeldung. Bitte fügen Sie der Meldung einen aktualisierten Leitungsplan bei, sofern sich der Leitungsverlauf entgegen der Planung verändert hat. Dies ist für mögliche Hilfestellung bei Kanalstörungen sehr wichtig. Bei einem Neubau ist außerdem der Nachweis über die Dichtigkeitsprüfung beizufügen. Die Anschlussmeldung können Sie in Schriftform, per E-Mail oder per Fax abgeben.

Nach Eingang der Anschlussmeldung erfolgt vor Ort eine technische Abnahme und Sie erhalten einen Bescheid für die Zahlung der Abwassergebühren.

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