Geschichte

Geschichtliche Entwicklung des Amts

Nachdem Schleswig-Holstein 1867 preußische Provinz geworden war, erfolgte eine Neugliederung der Verwaltung, sie sollte den Verhältnissen im übrigen Preußen angeglichen werden. Güter, Köge, Städte und Klöster, Ämter und Landschaften gingen in den neuen Landkreisen auf. Diese territorialpolitische Neuschöpfung, mit dem alten Amt Rendsburg als Kerngebiet, entstand am 22. September 1867. Der Kreis Rendsburg bestand aus den Kirchspielvogteibezirken Rendsburg, Nortorf, Schenefeld, den Bezirken der adeligen Güter, der Kanzlei Hanerau und fiskalischen Guts- und Forstbezirken. Vor 1867 gehörte das heutige Amt Jevenstedt zu den Kirchspielvogteien Raumort und Jevenstedt. Die bisherigen Kirchspielvogteien Raumort und Jevenstedt gingen in den Kirchspielvogteibezirk Rendsburg auf. Die Kirchspielvogteibezirke, mit denen die Einwohner vor allem zu tun hatten, blieben bis zur Kreisordnung von 1888 bestehen.

1889 Gründung des Amtsbezirks

Am 1. April 1889 trat die Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 26. Mai 1888, die die Einführung der Amtsvorsteher vorsah, in Kraft. Sofort nach Erlass der Kreisordnung wurde die Bildung der Amtsbezirke in die Wege geleitet. Jeder Amtsbezirk sollte möglichst ein räumlich zusammenhängendes Gebiet sein, dessen Größe und Einwohnerzahl, nicht mehr als 3.000, so zu bemessen war, dass die ehrenamtliche Ausübung der Verwaltung möglich wurde. Der große Kreis Rendsburg wurde in 31 Amtsbezirke aufgeteilt. Zum Amtsbezirk Jevenstedt gehörten die Gemeinden Altenkattbek, Hörsten, Jevenstedt, Nienkattbek, Schülp b. Rendsburg, Schwabe und Westerrönfeld sowie einige Gehege des Forstgutbezirks Rendsburg und vom Stadtbezirk Rendsburg ein Stück des Wilden Moores. Der Amtsbezirk Luhnstedt setzte sich aus den Gemeinden Brinjahe mit der Oberförsterei Barlohe, Embühren, Hamweddel, Luhnstedt und Stafstedt zusammen. Haale wurde dem Amtsbezirk Lütjenwestedt angegliedert.

Das Aufgabengebiet des Amtsvorstehers regelte die Kreisordnung von 1888: "Der Amtsvorsteher verwaltet die Polizei, insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Gesinde-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau-, Feuerpolizei usw.

Der Amtsvorsteher hat das Recht und die Pflicht, da, wo die Erhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit sein Einschreiten erforderlich macht, das Erforderliche anzuordnen und ausführen zu lassen."

Zur Amtsverwaltung gehörte neben dem Amtsvorsteher der Amtsausschuss, er bestand aus mindestens einem Vertreter sämtlicher zum Amtsbezirk gehörigen Gemeinden. Zu den Aufgaben des Amtsausschusses gehörten die Kontrolle und die Bewilligung der Ausgaben des Amts.

1928 erste Veränderung des Amtsgebiets

Der Nord-Ostsee-Kanal war zur natürlichen Grenze geworden und das nordwestliche Gebiet von Westerrönfeld, d.h. die Gebiete Gerhardshain, das alte Siedlungsgebiet um die Gartenstraße und das Neubaugebiet Hohe Luft wurden von der amtsangehörigen Gemeinde Westerrönfeld zur Stadt Rendsburg umgemeindet.

Die nächste Gebietsänderung war eine Folge des Zweiten Weltkriegs. Der Zustrom der Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten hatte Westerrönfeld von 1.500 auf 2.500 Einwohner anwachsen lassen und es regte sich der Wunsch, ein selbständiges Amt zu bilden. 1948 bildete Westerrönfeld ein Eigenamt und schied aus dem Amt Jevenstedt aus.

1947 Schaffung eines Hauptamts

Die bisherigen Amtsbezirke, die im wesentlichen Ortspolizeibehörde waren, wurden 1947 aufgelöst und die ehrenamtlich verwalteten Gemeinden zu Ämtern zusammengefasst, die nun als Verwaltungsgemeinschaften fungierten. Diese Änderung der kommunalen Verhältnisse war hauptsächlich durch die als Kriegsfolgen entstandenen Aufgaben, wie Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und der einheimischen Bevölkerung, notwendig geworden. Diese zusätzliche Verwaltungsarbeit konnte nicht mehr ehrenamtlich geleistet werden, sondern wurde gewährleistet durch die neugeschaffene hauptamtliche Funktion des Amtsschreibers, der frühere Amtsvorsteher führte nun die Bezeichnung Amtmann.

1966 Änderung der Kommunalverfassung

In den Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs nach dem Zweiten Weltkrieg zeichnete sich ein Wandel der Wirtschafts- und Sozialstruktur des ländlichen Raumes ab. Hinzu kamen neue Aufgaben für die örtliche Verwaltung, wie z. B. Sozialhilfe und Wohngeld. Bedingt durch diese Veränderungen wurde die Kommunalverfassung der Ämter 1966 grundlegend geändert, sie waren nunmehr Verwaltungsbehörde für die amtsangehörigen Gemeinden. Die Ämter waren nicht nur eigenverantwortlich für die Durchführung der staatlichen Aufgaben, sondern hatten auch die Selbstverwaltungsaufgaben der amtsangehörigen Gemeinden nach deren Entscheidungen verwaltungsrechtlich eigenverantwortlich umzusetzen. Der ehrenamtlich tätige Amtmann wurde wieder als Amtsvorsteher bezeichnet, aus dem hauptamtlichen Amtsschreiber wurde der leitende Verwaltungsbeamte.

1970-1974 Grundstein für das heutige Amt Jevenstedt

Die Ämter Jevenstedt und Luhnstedt bildeten seit 1966 eine Verwaltungsgemeinschaft, da der Luhnstedter Amtsschreiber in den Ruhestand ging. Im Zuge der großen Gebietsreform in Schleswig-Holstein 1970 wurden die Ämter Jevenstedt und Luhnstedt sowie die Gemeinde Haale zum neuen Amt Jevenstedt vereinigt. 1974 vereinigten sich die amtsangehörigen Gemeinden Altenkattbek, Jevenstedt, Nienkattbek und Schwabe zu der neuen Gemeinde Jevenstedt. Damit gehören seitdem die Gemeinden Brinjahe, Embühren, Haale, Hamweddel, Hörsten, Jevenstedt, Luhnstedt, Schülp b. Rendsburg und Stafstedt zum Amt.

Das neue Amt Jevenstedt hat seinen Sitz in der Gemeinde Jevenstedt. In der Meiereistrasse 5 wird ein neues Verwaltungsgebäude errichtet.

2001 Wiederbeitritt der Gemeinde Westerrönfeld

Die amtsfreie Gemeinde Westerrönfeld ist mit Wirkung vom 01.01.2001 in das Amt eingetreten und gehört seitdem wieder zum Amt Jevenstedt. Für die Bürger unterhält das Amt an seinem Sitz in Jevenstedt eine eigene Verwaltung und in Westerrönfeld eine Verwaltungsstelle.

2014 Hauptamtliche Leitung des Amts

Der Amtsausschuss hat im zweiten Halbjahr 2013 beschlossen, dass das Amt Jevenstedt ab 01.01.2014 hauptamtlich geleitet werden soll. Entsprechend der geänderten Hauptsatzung wird für eine Wahlzeit von 8 Jahren ein Amtsdirektor gewählt, dessen Amtszeit entsprechend am 01.01.2014 beginnt.

Amtsgebäude Jevenstedt
Amtsgebäude Jevenstedt
Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Verwaltungsstelle Westerrönfeld

Organisationsstruktur des Amts

Oberstes Organ des Amts, mit dem Amtsvorsteher als Vorsitzendem, ist der Amtsausschuss, der sich aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden sowie weiteren Gemeindevertretern zusammensetzt. Der Amtsausschuss trifft alle für das Amt wichtigen Entscheidungen. Der Amtsdirektor leitet die Amtsverwaltung und ist gesetzlicher Vertreter des Amtes.

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