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15.03.2023

Berufung von Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Amt Jevenstedt                                                                                            Jevenstedt, 14.03.2023

Der Amtsdirektor

 

Berufung von Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

 

Vorschlags- bzw. Bewerbungsaufruf

 

Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind Vorschlagslisten für die Benennung von Jugendschöffen dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorzulegen.

 

Der Amtsausschuss des Amtes Jevenstedt beabsichtigt bis zur kommenden Kommunalwahl über die Vorschlagsliste zu beraten und bittet interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger Vorschläge beim Amt Jevenstedt einzureichen bzw. sich entsprechend zu bewerben. Die Vorschläge bzw. Bewerbungen sind beim Amt Jevenstedt, FB I Innere Dienste, Meiereistraße 5, 24808 Jevenstedt, bis zum 14.04.2023 einzureichen. Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden. Alternativ können sich die Bewerberinnen und Bewerber bis spätestens 05.05.2023 auch direkt beim Fachbereich - Jugend und Familie - des Kreises Rendsburg-Eckernförde, Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg, bewerben.

 

Es sollten Frauen und Männer in gleicher Anzahl vorgeschlagen werden. Die vorgeschlagenen Personen müssen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Personen sollten bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.

 

Auf die Jugendschöffen kann eine zeitliche Inanspruchnahme von ca. 12 Sitzungstagen im Jahr zukommen.

 

Die Vorschläge sollten Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift enthalten.

 

Für Auskünfte und Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefondurchwahl 04331/8478-61 gerne zur Verfügung.

 

Im Auftrag

 

Jan Dumke


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