Teil-Flächennutzungsplan
101: Teil-F-Plan - Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss mit ggf. frühzeitiger Beteiligung
Amt Jevenstedt Jevenstedt, 20.11.2025
Der Amtsdirektor
für die Gemeinde Luhnstedt
Bekanntmachung
Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes für Windeignungsflächen und
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luhnstedt hat in ihrer Sitzung am 23.06.2025 beschlossen, für den Bereich nordwestlich der Ortslage Luhnstedt westlich der Schoolstraat, nördlich und östlich Neutjenthal, östlich der Grenze zur Gemeinde Stafstedt und südlich der Grenze zur Gemeinde Jevenstedt einen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan aufzustellen.
Mit dem sachlichen Teil-F-Plan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Windparks geschaffen werden.
Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bereich des Teil-Flächennutzungsplanes war bereits als Windpotentialfläche vorgesehen, ist im aktuellen Entwurf des Regionalplans „Wind“ jedoch nicht als Vorranggebiet enthalten.
Die Gemeinde Luhnstedt wird daher zeitgleich einen Antrag auf Zielabweichung gemäß § 245e Absatz 5 Baugesetzbuch stellen.
Alle an der Planung Interessierten können die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Planzeichnung und Begründung im Vorentwurf) beim Amt Jevenstedt, Meiereistraße 5, Jevenstedt, EG, Zimmer 111, während der Dienstzeiten einsehen.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Internet unter der Adresse www.amt-jevenstedt.de unter „Amt“ → „Beteiligungsverfahren“ → „Luhnstedt“ als PDF-Datei eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Stellungnahmen hierzu, wie z. B. Anregungen oder Bedenken, können schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Amt Jevenstedt, Meiereistraße 5, 24808 Jevenstedt, in der Zeit vom 27.11.2025 bis 16.01.2026 abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info[at]amt-jevenstedt.de gesendet werden.
Im Auftrag
Maike Neben