Auslegungsunterlagen zum B-Plan Nr. 16

Öffentliche Auslegung der Entwürfe der Lärmaktionspläne (4. Stufe) der Gemeinden Jevenstedt und Westerrönfeld im Rahmen der gemeinsamen Lärmaktionsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg sowie der übrigen betroffenen amtsangehörigen Gemeinden Brinjahe, Hamweddel, Stafstedt im Sinne des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Seit 2007 wurden daraufhin bundesweit in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne aufgestellt.

Aufgrund der Verkehrszählungen 2015 sind die Gemeinden Brinjahe, Hamweddel und Stafstedt seit der 3. Stufe verpflichtet, eigene Lärmaktionspläne aufzustellen.

Der Lärmaktionsplan der dritten Stufe wurde in den jeweiligen Gemeindevertretungen wie folgt beschlossen:

Brinjahe am 17.04.2018,

Hamweddel am 28.03.2018

Stafstedt am 17.04.2018

Jevenstedt am 28.03.2018 und

Westerrönfeld am 19.04.2018.

Die Lärmaktionspläne sind auf dieser Homepage hier einsehbar.

In der vierten Stufe sind diese beschlossenen Lärmaktionspläne nunmehr ebenfalls zu überprüfen und fortzuschreiben.

Für die vierte Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden des Lebens- und Wirtschaftsraums Rendsburg wiederum zusammengeschlossen.

Die Gemeinden Brinjahe, Hamweddel und Stafstedt haben sich für die Überprüfung und Fortschreibung ihrer Lärmaktionspläne der 3. Stufe den betroffenen Städten und Gemeinden des Lebens- und Wirtschaftsraums Rendsburg angeschlossen.

Die Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg AöR hat für die Durchführung der vierten Stufe der Lärmaktionsplanung erneut das Wasser- und Verkehrskontor GmbH, Neumünster, beauftragt.

Die Entwürfe der Lärmaktionspläne der 4. Stufe für die Gemeinden Jevenstedt und Westerrönfeld sowie der amtsangehörigen Gemeinden Brinjahe, Hamweddel und Stafstedt liegen in der Zeit

vom 15. Dezember 2023 bis 19. Januar 2024

in der Amtsverwaltung Jevenstedt in 24808 Jevenstedt, Meiereistraße 5, Zimmer 7 im EG, während der Öffnungszeiten – montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr – aus und sind öffentlich einsehbar.

Darüber hinaus sind die Entwürfe der Lärmaktionspläne der Gemeinden Brinjahe, Hamweddel Jevenstedt, Stafstedt und Westerrönfeld auch auf dieser Seite ganz unten einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen der 4. Stufe der Lärmaktionspläne der jeweiligen Gemeinde Brinjahe, Hamweddel, Jevenstedt, Stafstedt und Westerrönfeld schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info[at]amt-jevenstedt.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Amt Jevenstedt – Der Amtsdirektor

Jevenstedt, den 07.12.2023

Nach oben