Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte

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24768 Rendsburg


Quelle der Inhalte:
Stadt Wedel

Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wedel


Beschreibung

Die Stadt Wedel hält eine Reihe von Notunterkünften für Menschen ohne eigenen Wohnraum vor. Diese Unterkünfte sind nicht zum dauerhaften Wohnen angelegt, hier soll die akute Obdachlosigkeit verhindert werden.


Rechtsgrundlage

Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesverwaltungsgesetz - LVwG -)


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