Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

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Ortsauswahl
24768 Rendsburg


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.


Beschreibung

Kurztext


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Fristen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.


erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro)

Frau Birte Eggers Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-1211   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: birte.eggers[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 11  


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