Sportförderung beim Land beantragen

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24784 Westerrönfeld


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Durch die allgemeine Sportförderung sollen Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung und Weiterentwicklung eines landesweiten, vielfältigen und sozialverträglichen Sportangebotes gefördert werden.


Beschreibung

Antragsberechtigt im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie) sind insbesondere schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie gemeinnützige Vereine und Verbände.

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen und Einrichtungen des Leistungssports, Partnerschulen des Leistungssports, Sportangebote für Menschen mit Behinderungen sowie die Ausrichtung von überregional bedeutsamen Sportveranstaltungen wie Landes-, Deutschen, Europa- und Weltmeisterschaften. Darüber hinaus umfasst die Förderung die Umsetzung von Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum, das Freiwillige Soziale Jahr im Sport sowie Fußball Fan-Projekte.

Kurztext

  • Antragsberechtigt sind:

    • Gemeinden/kreisangehörige, kreisfreie Städte/Ämter/Kreise
    • Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)
    • Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Förderung gilt für Schleswig-Holstein
  • Vorhaben muss bereits vollständig geplant sein
  • Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
  • Antrag auf Website des Landes Schleswig-Holstein abrufbar
  • Zuständig: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

 


Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein


Fristen

  • Sie stellen als Antragsberechtigte einen Antrag auf Zuwendung.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob die Antragsvoraussetzungen gemäß der Sportförderrichtlinie erfüllt sind.
  • Die eingereichten Anträge werden bewertet und entsprechend priorisiert.
  • Es erfolgt eine Entscheidung über die Förderbewilligung durch die zuständige Behörde.
  • Sie werden als Antragstellende über die Förderentscheidung informiert.
  • Nach der Bewilligung werden die Fördermittel ausgezahlt.
  • Die geförderten Maßnahmen oder Veranstaltungen werden durchgeführt.
  • Die Verwendung der Fördermittel wird nachgewiesen und abgerechnet.
  • Abschließend erfolgt eine Prüfung und Dokumentation des Fördervorhabens.

Voraussetzungen

  • Sie beantragen die Förderung als:

    • Gemeinde/kreisangehörige, kreisfreie Stadt/Amt/Kreis
    • Zweckverband nach dem Gesetz der kommunalen Zusammenarbeit
    • Anstalt des öffentlichen Rechts

  • Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
  • Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag bis zum 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
  • Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Die Antragsformulare auf eine Förderung durch das Land können auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein heruntergeladen werden.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Sportförderung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein.

LSV SH

Allgemeine Sportförderung


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle[at]im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift:

Postfach 7125
24171 Kiel


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