Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
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Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
Beschreibung
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
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wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
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welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
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welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
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Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
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Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
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Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an
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der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
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eines Bauleitplans zu beteiligen.
Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Kurztext
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Bebauungsplan Aufstellung
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Öffentlichkeit, also Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen, kann sich zu laufenden Bebauungsplanverfahren äußern und dazu Stellung nehmen; in Form von Einwendungen
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Beteiligung kann persönlich, online, schriftlich oder per Mail erfolgen
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Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei Betroffenheit von der zuständigen Behörde aufgefordert, zu laufenden Bebauungsplanverfahren Stellung zu nehmen
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Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange können online oder per Post eingereicht werden
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ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
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wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
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welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
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welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
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zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
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Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
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Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
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Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
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zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Fristen
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
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Möglichkeit der Äußerung für Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
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Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
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online,
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per Post,
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mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
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mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage.
Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-84
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Amt Jevenstedt
Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel:
+49 4331/8478-0
|
Fax:
+49 4331/8478-30
E-Mail:
info[at]amt-jevenstedt.de
Web:
www.amt-jevenstedt.de
Postanschrift:
Meiereistr. 5
24808
Jevenstedt
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)
Sachbearbeiter
Fachbereich IV
Tel:
+49 4331/8478-402
|
Fax:
+49 4331/8478-88402
E-Mail:
michael.rudolph[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
24