Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.


Beschreibung

Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.

  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,

  • Gewerbe,

  • Verkehr,

  • Infrastruktur,

  • Erholung oder

  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele

  • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt

  • Legende zu den Karten sowie

  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Kurztext

  • Flächennutzungsplan Auskunft

  • Auskunft zum Inhalt eines Flächennutzungsplans erhalten

  • Flächennutzungsplan

    • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan

    • hat keine rechtlich bindende Bedeutung

  • im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt, also wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll

  • Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,

  • Gewerbe,

  • Verkehr,

  • Infrastruktur,

  • Erholung oder

  • Natur und Umwelt

  • zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen

  • geänderte und neue Flächennutzungspläne werden im Internet bereitgestellt

  • handelt es sich um einen älteren Flächennutzungsplan, muss die Einsicht gegebenenfalls zunächst beantragt werden

  • Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden

  • abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden

  • Antrag ist kostenlos

  • der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele,

  • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,

  • Legende zu den Karten

  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen

  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt

 


Zuständigkeit

An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Fristen

  • Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.

  • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.

  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:

    • vor Ort bei der zuständigen Behörde,

    • elektronisch oder

    • schriftlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlage


Formulare


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Ansprechpartner

Amt Jevenstedt

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-84
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de


Öffnungszeiten:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen

Mitarbeiter (Amt Jevenstedt)

Frau Maike Neben Icon Vcard

Sachbearbeiterin
Fachbereich I - Innere Dienste

Tel: +49 4331/8478-107   |   Fax: +49 4331/8478-88107
E-Mail: maike.neben[at]amt-jevenstedt.de
Etage: EG   |   Zimmer: 111  


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