Bürgerbeteiligung
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Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.
Beschreibung
Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.
Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
- Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
- Beiräte.
Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Jevenstedt
  Der Amtsdirektor
    
  Meiereistr. 5
    
  24808 Jevenstedt
  
      Tel:
      +49 4331/8478-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331/8478-84
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-jevenstedt.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-jevenstedt.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen		  
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
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      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
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Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages
  
  Düsternbrooker Weg 70
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  
  
  
      E-Mail:
      registratur[at]landtag.ltsh.de
      
    
  
      Web:
      www.landtag.ltsh.de/
      
    
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       Kiel