Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Landesportal Schleswig-Holstein
Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
verwandte Vorgänge
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.