Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
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Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
verwandte Vorgänge
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
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