Ein vermisstes oder entlaufendes Tier melden

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.


Beschreibung

Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.


Zuständigkeit

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Jevenstedt - Der Amtsdirektor - Fachbereich II (Bürger Dienste)

Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331 8478-0   |   Fax: +49 4331 8478-84
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Nach oben